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Die organisatorischen Maßnahmen in der IT-Sicherheit

Die organisatorischen Maßnahmen in der IT-Sicherheit

Abseits von technischen Maßnahmen gibt es auch eine Reihe von organisatorischen Dingen, die sowohl zur Stärkung der IT-Sicherheit als auch zur Vorbereitung auf einen IT-Sicherheitsnotfall im Vorweg implementiert werden sollten. Deutlich grundlegender ist jedoch die Festlegung von Verantwortlichkeiten und Kompetenzen, welche nicht nur in der IT-Sicherheit eine wichtige Rolle spielen.

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Künstliche Intelligenz – und plötzlich bist du nackt

Künstliche Intelligenz – und plötzlich bist du nackt

Deepfake-Videos sind auf dem Vormarsch: Bald schon können Sie Ihren Augen nicht mehr trauen. Ein russischer Telegram-Bot trifft nun mit Deepnudes unter die Gürtellinie – im einen Moment noch angezogen, ist man auf einmal nackt. Was nach perverser Spielerei klingt, hat für die Opfer und uns alle schwere Folgen.

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Autonomes Fahren: Datenschutzrechtliche Probleme am Beispiel Tesla

Autonomes Fahren: Datenschutzrechtliche Probleme am Beispiel Tesla

Im Anschluss an unseren Artikel zur Datenerhebungen in Fahrzeugen, beleuchten wir die signifikanten, datenschutzrechtlichen Probleme, die mit dem autonomen Fahren auf uns zukommen, am Beispiel Tesla. Nicht nur die Vielfalt der erhobenen Daten, sondern auch die große Anzahl der an der Datenverarbeitung Beteiligter sowie der unterschiedlichsten Betroffenen erfordert zukünftig ein genaueres Hinsehen der Datenschutzaufsicht und genaue regulatorische Vorgaben.

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Gläserner Gamer: VR-Brille Oculus Quest 2 spioniert für Facebook

Gläserner Gamer: VR-Brille Oculus Quest 2 spioniert für Facebook

Das Facebook zu den größten Datenkraken gehört, ist schon lange bekannt. Jetzt hat Facebook allerdings seine Tentakel auch nach den Gamern ausgestreckt. Wie dem US-Konzern dies gelungen ist und welche datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, erfahren Sie hier.

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Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO

Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO

Unternehmen blühen bei Datenschutzverstößen weitreichende finanzielle Einbußen. Abschreckend ist bekanntermaßen vor allem das hohe Bußgeld der Aufsichtsbehörden nach Art. 83 DSGVO. Doch auch die Ansprüche der in ihren Rechten verletzten Personen auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO kann das Unternehmen einer finanziellen Bedrängnis aussetzen. Welche Anforderungen an die erlittenen Schäden zu stellen sind, wird nachfolgend anhand von zwei kürzlich ergangenen Urteilen beleuchtet.

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