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Dürfen Unternehmen BYOD-Geräte der Mitarbeiter untersuchen?

Dürfen Unternehmen BYOD-Geräte der Mitarbeiter untersuchen?

Gerade in jungen Unternehmen ist es üblich, dass die Mitarbeiter eigene Geräte für berufliche Zwecke nutzen. BYOD (Bring Your Own Device) heißt das Stichwort. Was aber, wenn es zu einem Sicherheitsvorfall kam und die privaten Geräte der Mitarbeiter IT-forensisch untersucht werden müssen. Wäre dies zulässig?

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Nicht immer Schadensersatz bei unerwünschter Datenweitergabe

Nicht immer Schadensersatz bei unerwünschter Datenweitergabe

Im Rahmen einer Klage musste sich das Landgericht Landshut in seinem Urteil vom 06.11.2020 - Az.: 51 O 513/20 unter anderem damit befassen, ob ein Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 Absatz 1 DSGVO gegen die Hausverwaltung und den externen Datenschutzbeauftragen besteht. Hierbei ging es um die Weitergabe der Daten des Klägers aufgrund eines Legionellenbefalls im Haus.

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Das US-Datenschutzniveau als Problem beim Cloud Computing

Das US-Datenschutzniveau als Problem beim Cloud Computing

Vor Jahren wurde Safe Harbour gekippt und binnen weniger Monate wurde der Ersatz US-Privacy Shield verhandelt. Betrachtet man diesen Vorgang rückwirkend, dann erfolgte auch die Aufhebung des US-Privacy Shield im Sommer 2020 mit Ansage, denn Datenschutz für Nicht-US-Bürger gab es in den USA, auch mit dem Privacy Shield, nur rudimentär. Dieser Beitrag beleuchtet die Hintergründe und gibt Ausblick auf Notwendigkeiten.

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Cybercrime: Wer ist zuständig für Delikte im Internet?

Cybercrime: Wer ist zuständig für Delikte im Internet?

Wie angekündigt, soll in der Reihe zum Thema Cybercrime aufgeklärt werden, welche Tathandlungen im Internet oder unter Ausnutzung von Computer- oder Internetsystemen strafbar sind. Insbesondere Internetdelikte haben die Angewohnheit, dass deren Auswirkungen grenzüberschreitend sein können. In diesem Beitrag wird daher allgemein über die örtliche Zuständigkeit von Strafverfolgungsorganen informiert.

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O le merveilleux... 135 Millionen Bußgeld bei Google und Amazon

O le merveilleux... 135 Millionen Bußgeld bei Google und Amazon

Bereits vor zwei Wochen haben wir über von der französischen Aufsichtsbehörde CNIL verhängte Bußgelder berichtet. Grund für die Bußgelder waren auf Websites eingesetzte Cookies, verbunden mit zu wenigen Informationen für die Nutzer und einer fehlenden wirksamen Einwilligung. Nun gibt es Neuigkeiten von der französischen Aufsichtsbehörde für Google und Amazon.

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