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Sehr geehrter Herr Do,
 
eine neue Studie des Pestel-Instituts hat ergeben, dass immer weniger 25- bis 45-Jährige in der eigenen Wohnung leben. Die Eigentumsquote in dieser für den Immobilienkauf typischen Altersgruppe ist demnach deutlich zurückgegangen. Verglichen mit Frankreich, Italien und Spanien bildet Deutschland das Schlusslicht beim Wohnungseigentum. Ein neues Verbändebündnis will nun die Eigentumsquote für alle Bevölkerungsschichten von derzeit 45 Prozent auf 50 Prozent bis 2020 steigern. Die Hintergründe hierzu erfahren Sie in diesem Newsletter.
 
Das wohl berühmteste Urteil über die Perspektiven des Cloud-Konzepts stammt von dem Computerwissenschaftler Joe Weinman: „Letztlich ist die Cloud das jüngste Beispiel für kreative Zerstörung: Sie schafft Reichtum für die, die sie nutzen, und sie führt zum Untergang derjenigen, die dies nicht tun.“ In unserem zweiten Artikel lesen Sie, welche Faktoren wichtig sind, um den Nutzen des Cloud Computings abzuwägen.
 
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre.
 
Ihre Online-Redaktion Immobilien
Aktuell
Wohneigentum: In Deutschland fehlt es an Förderung – Verbändebündnis wehrt sich
Doppelhaus, eine Hälfte noch im Rohbau"Vor zehn Jahren wurde die Eigenheimzulage gekappt und Wohnungspolitik wurde zur Mieterpolitik", so Matthias Günther, Vorstand des Pestel-Instituts für Systemforschung und Autor der Studie „Eigentumsbildung 2.0“. Ein Bündnis aus Bauherren- und Architektenverbänden sowie der Bau- und Immobilienwirtschaft setzt sich nun dafür ein, dass die Eigentumsquote von derzeit 45 Prozent auf 50 Prozent bis 2020 gesteigert wird.
 
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Cloud Computing in der Wohnungswirtschaft: kein Wolkenkuckucksheim
 
Software aus dem Internet – dieses Modell erweist sich für eine wachsende Zahl von Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft als Alternative zum Eigenbetrieb. Die Attraktivität des Cloud Computings beruht unter anderem auf erheblichem Einsparpotenzial bei den Prozesskosten. Dabei sind Faktoren wie Unternehmensgröße, -struktur und -branche wichtig, um den Nutzwert des Cloud Computings abzuwägen.
 
 
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Immobilienkredit: Wirksamkeit eines Widerrufs im Darlehensvertrag
Unterschrift auf VertragDer Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, wie der Kreditgeber eines Immobiliendarlehens den Darlehensnehmer über den Beginn der Widerrufsfrist informieren muss. Den Karlsruher Richtern zufolge ist die Formulierung "nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB erhalten hat" für sich klar und verständlich.
 
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Honorare für Architekten: EU verklagt Deutschland vor EuGH
ArchitektenDie EU-Kommission hat Deutschland wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Die Kommission stößt sich vor allem an den Mindesthonoraren: Bestimmte Preise für Dienstleistungen können so nicht unterboten werden. Die Behörde sieht in den deutschen Vorgaben zu Mindest- und Höchsthonoraren einen Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie. 
 
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Vermieter von Einkaufszentren zahlen keine Gewerbesteuer
Junge Frau probiert in Boutique Sonnenbrille, lachtDie Vermietung von Einkaufszentren unterliegt nicht der Gewerbesteuer. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Juli entschieden. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter zusätzlich zu den Mietflächen die für den Betrieb des Einkaufszentrums erforderliche Infrastruktur bereitstellt und werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen für das gesamte Shopping-Center vornimmt. Die Vermietung erfolgt dennoch im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung.
 
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Shopping-Center: Neubau in Deutschland bricht um 50 Prozent ein
Phoenix Center HamburgDer Neubau von Shopping-Centern in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2016 stark eingebrochen: Knapp 64.000 Quadratmeter Einkaufsflächen wurden neu eröffnet. Das sind 50 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2015, wie eine Studie von Cushman & Wakefield (C&W) zeigt. Potenzial ist aber da. Internationale Einzelhändler sind laut C&W vor allem am Luxussegment interessiert – hier scheint es noch viel Luft nach oben zu geben für neue Flächen und auch höhere Mieten - jenseits der Einkaufszentren.
 
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Wohnungsbau: Genehmigungen auf neuem Hoch seit 1999
Wohnheim neutralIn den ersten neun Monaten 2016 sind in Deutschland 276.297 Wohnungen genehmigt worden. Das sind so viele wie seit 1999 (331.600) nicht mehr und 24 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum, berichtet das Statistische Bundesamt (Destatis). Die Zahlen hochgetrieben haben Mehrfamilienhäuser und Wohnheime, darin sind auch Flüchtlingsunterkünfte enthalten. Die Bauindustrie befürchtet allerdings, dass zu viele Genehmigungen nur zu Spekulation eingeholt werden.
 
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Facility Management: Branche will 20 Prozent mehr Fachkräfte ausbilden
Älterer Mann erklärt Jugendlichem etwas am LaptopDie deutsche Facility-Management-Branche will das Engagement bei der Fachkräfteausbildung deutlich ausbauen. Der Vorstandsvorsitzende des Branchenverbands GEFMA, Otto Kajetan Weixler, kündigte auf der Mitgliederversammlung in Bonn 20 Prozent mehr Ausbildungsplätze bis zum Jahr 2020 an. Vor allem Spezialisten für die Anforderungen der Industrie 4.0 sollen entwickelt werden. Außerdem hat der Verband die GEFMA-Förderpreise verliehen.
 
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Mieterstudie: Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit - der Balkon zählt
Balkon mit BlumenBarrierefreiheit spielt für Senioren bei der Wohnungssuche kaum eine Rolle. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue TAG-Studie, die sich mit dem Thema "altersfreundliche Konzepte zum selbstbestimmten Wohnen" beschäftigt. Nur zehn Prozent der über 65-Jährigen finden eine barrierefreie Wohnung wichtig. Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Mieter sind gute Einkaufsmöglichkeiten und ein Balkon oder eine Terrasse.
 
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Eigenmächtiger Vertragsschluss des Wohnungseigentumsverwalters
Handschlag mit Vertrag auf TischEin Verwalter ist zu einem eigenmächtigen Vertragsschluss grundsätzlich nicht befugt. Die Wohnungseigentümer können einen solchen eigenmächtigen Vertragsschluss allerdings genehmigen. Der Vertrag muss dann aber selbst einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen.
 
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Auch das noch: Das Vogelzimmer
 
Kuriose Fälle vor Gericht: Mit der Tierliebe deutlich übertrieben hat es eine Mieterin in einem Fall, den das AG Menden auf dem Tisch hatte.
 
 
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