Fristlose Kündigung der Wohnung nach Mietrückständen auch bei Depressionen Wenn Mieterinnen und Mieter mit Depressionen ihre Miete nicht zahlen, droht ihnen die Kündigung. Die Krankheit selbst ist kein ausreichender Grund, die Miete nicht pünktlich und vollständig an den Vermieter zu überweisen, entschied das Landgericht Berlin (AZ: 65 S 77/19). Dies gelte insbesondere dann, wenn die Betroffenen trotz Kenntnis ihres Leidens keine therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen.
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