die stark gestiegenen Mieten und Energiekosten treffen Bürgerinnen und Bürger mit kleineren Einkommen besonders stark, da bei ihnen die Wohn- und Heizkosten einen großen Anteil der Ausgaben ausmachen. Mit der kürzlich beschlossenen Wohngeldreform 2023 erhöht sich das Wohngeld voraussichtlich im Schnitt rund 190 Euro pro Monat, und zwar von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf künftig rund 370 Euro pro Monat. Das bedeutet eine Verdoppelung des Wohngelds. Was genau geplant ist und wie auch Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung davon profitieren können, erläutert unser erster Beitrag. Erinnern möchte ich Sie an den Stichtag 31.10.2022 in dreieinhalb Wochen. Bis zu diesem Tag müssen die Einkommensteuererklärung für 2021 und gegebenenfalls die Feststellungserklärung zur Grundsteuer bei Ihrem Finanzamt sein. Beides geht ganz schnell und einfach, und zwar mit unserer SteuerSparErklärung und mit unserer Grundsteuer-Software (siehe Beitrag 2). Mit diesem Newsletter erhalten Sie zwei weitere Hilfen zum Thema Grundsteuer: Erstens haben wir alle notwendigen Informationen zur Grundsteuerreform in einem Dossier übersichtlich für Sie zusammengestellt (siehe Beitrag 4).Und zweitens erläutert unser aktueller Ratgeber alles, was Grundstückseigentümer jetzt wissen müssen (siehe:Leben & Ereignisse).
Laut dem vierten Entlastungspaket gibt es 2023 die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands. Auch Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses können davon profitieren.» Weiterlesen
Bis zum Montag in drei Wochen, dem 31.10.2022, müssen Eigentümer von Immobilien oder unbebauten Grundstücken ihre Grundsteuer-Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen. Nutzen Sie dafür unsere GrundSteuerErklärung! Ihre Vorteile: • Abruf der Daten von den Geoportalen der Bundesländer (z.B. Bodenrichtwerte). • Schritt für Schritt durch die Erklärung, einschließlich Hilfetexte. • Automatisierte Prüfung auf fehlende oder unplausible Angaben. • Sichere und zuverlässige Abgabe. • Höchste Datensicherheit.
Wenn Sie Vermieter oder Mieter sind, geht Sie dieses Thema mit großer Wahrscheinlichkeit etwas an: Seit dem 1.7.2022 sind Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern dazu verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Was das für Sie bedeuten kann? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.» Weiterlesen
Die Grundsteuer betrifft alle Grundstückseigentümer – und damit geht die Grundsteuerreform auch alle Eigentümer von Grundstücken etwas an. Auch wenn die neu berechnete Grundsteuer erst ab 2025 zu zahlen ist, beginnt bereits im Jahr 2022 die Neubewertung der Grundstücke. Zeit, sich mit der reformierten Grundsteuer auseinanderzusetzen und die neuen Regeln kennenzulernen. In diesem informativen Ratgeber können Sie alles rund um die Grundsteuerreform nachlesen. » Weiterlesen
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