Newsletter für Betriebsräte: Dienstplan muss gerecht sein
Wird dieser Newsletter nicht richtig angezeigt? » Zur Webseitenansicht
KW 6  
  2024
RECHTSPRECHUNG  |  PRAXISWISSEN  |  LESETIPPS
Liebe Leserinnen und Leser,
die Jobwechselbereitschaft der Beschäftigten bleibt hoch: Etwa vier von zehn Beschäftigten sind laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa offen für einen Arbeitgeberwechsel. Dabei bleibt das Gehalt einer der stärksten Motivatoren für die Wechselbereitschaft.
 
Für alle, die Beschäftigte bei Kündigungen unterstützen möchten, empfehlen wir die Neuauflage unseres KSchR Kommentars für die Praxis von Däubler/Deinert (Hrsg.). Frisch aktualisiert findet Ihr dort alles Wissenswerte zum Kündigungsschutz. Mit Fokus auf die Rechte der Beschäftigten. Ihr habt die Wahl: Das Werk gibt es in Print plus Online oder als reines Online-Produkt.
Viel Freude beim Informieren!
 
Herzliche Grüße
 
Leslie Schilling
REDAKTION
 
AKTUELLE MELDUNGEN

 
Karriere
Viele Beschäftigte können sich Arbeitgeberwechsel vorstellen
 
Neues Jahr – neuer Job? 37 Prozent der Beschäftigten können sich vorstellen, ihren Job zu wechsel. So das Ergebnis einer Studie des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Jobnetzwerks Xing. Sorgen um den eigenen Job macht sich derzeit kaum jemand. Trotzdem wünschen sich mehr als zwei Drittel der Befragten einen langfristig sicheren Arbeitsplatz.
 
WEITERLESEN

 
Neuauflage
Kündigungsschutz mit dem Fokus auf Beschäftigte
 
Kündigungsschutz zählt zu den Kernthemen im Arbeitsrecht. Für alle, die Beschäftigten dabei kompetent zur Seite stehen möchten, empfehlen wir die Neuauflage unseres KSchR Kommentar für die Praxis von Däubler/Deinert (Hrsg.). Das Werk bietet das komplette Wissen zum allgemeinen und Sonder-Kündigungsschutz. Den Kommentar gibt es wahlweise Print plus Online oder nur Online!
 
WEITERLESEN
Arbeit und Leben:KI als Betriebsrat verstehen
RECHTSPRECHUNG

 
Arbeitsunfähigkeit
LAG zum Beweiswert der AU-Bescheinigung
 
Arbeitgeber können den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern. Hierfür müssen sie aber Indizien vortragen, die ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit wecken. Nicht jede Unklarheit reicht hierfür aus – so das LAG Köln.
 
WEITERLESEN

 
Arbeitszeit
Dienstplan muss gerecht sein
 
Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Weisungsrechts die Lage der Arbeitszeit bestimmen. Dabei muss er aber er auch die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen. Ein Dienstplan muss billig und gerecht sein.
 
WEITERLESEN
PRAXISWISSEN

 
Aus »Computer und Arbeit«
IT-Sicherheit – Was gilt für die Mitbestimmung?
 
Cyberangriffe auf Unternehmen und Behörden nehmen stetig zu. Maßnahmen der IT-Sicherheit sind essentiell für den Schutz von Daten, aber auch für die Funktionsfähigkeit ganzer Betriebe. Betriebsräte sollten sich auskennen. Mehr dazu erfahrt Ihr in der »Computer und Arbeit« 1/2024.
 
WEITERLESEN

 
Aus »Arbeitsrecht im Betrieb«
Kontrolle am Arbeitsplatz – Was ist erlaubt?
 
Die fortschreitende Digitalisierung eröffnet den Arbeitgebern immer vielfältigere Methoden der Mitarbeiterüberwachung. Was ist erlaubt und wie lange können rechtswidrig erlangte Daten gegen Arbeitnehmende verwendet werden? Das beantworten Marc-Oliver Schulze und Paula Aguilar Sievers in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 1/2024.
 
WEITERLESEN
Feedback
Wie hat Euch der heutige Newsletter gefallen?
 
Hat Euch die Newsletter-Ausgabe gefallen? Habt Ihr Fragen, Anregungen oder Themenwünsche? Dann schreibt uns! Eure Meinung ist uns wichtig!
 
kontakt@ bund-verlag. de
LESETIPPS
KündigungsschutzrechtHandbuch Wirtschaftsausschuss
Wolfgang Däubler, Olaf Deinert
 
Nikolai Laßmann, Adrian Mengay, Ulrich Overbeck, Rudi Rupp
 
Kündigungsschutzrecht
 
Handbuch Wirtschaftsausschuss
 
NEU: Kommentar für die Praxis - inkl. Online-Zugriff auf alle Inhalte
 
Handlungsmöglichkeiten für eine aktive Informationspolitik, mit Tabellen und Übersichten
 
Jetzt bestellen
Jetzt bestellen
Impressum:
Bund-Verlag GmbH
Emil-von-Behring-Str. 14
60439 Frankfurt/Main

 
Postanschrift:
Bund-Verlag GmbH, 60424 Frankfurt am Main
 
Web: w w w. bund-verlag. de
E-Mail: kontakt@bund-verlag.de
Tel.: +49 69 79 50 10-0
Geschäftssitz: Frankfurt/M.
HR B 29521 AG Frankfurt/M.
DE 811884906
 
Redaktion: Leslie Schilling
Verantwortlich für den Inhalt: Bettina Frowein
Geschäftsführer: Rainer Jöde, Jürgen Scholl

Copyright © 2024 Bund-Verlag GmbH
  Newsletter abbestellen
w w w. bund-verlag. de | Tel.: +49 69 79 50 10-20 | E-Mail : kontakt@bund-verlag.de