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 Montag, den 27. November 2017

 
 


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  Analysen

Jens Weidmann sollte EZB-Chef werden
Bad Nauheim (www.anleihencheck.de) - Noch dient Jens Weidmann als Bundesbankpräsident, doch geht es nach dem Willen von Kanzlerin Merkel und Ex-Finanzminister Schäuble, soll er im nächsten Jahr zum Chef der Europäischen Zentralbank (EZB) gekürt werden, so die Experten der "BÖRSE am Sonntag".

Das wäre eine gute, eine wichtige Wahl, weil damit die Politik des hemmungslosen Gelddruckens beendet werden könnte. Die Geldmengen-Eskalation der EZB berge inzwischen gewaltige Risiken. Weidmann wäre ein Garant für deren Eindämmung.
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Bund-Future in schwierigem Fahrwasser
Frankfurt (www.anleihencheck.de) - Der Bund-Future (ISIN DE0009652644/ WKN 965264) beendete die Woche leicht geschwächt, so die Analysten der Helaba.

Die starken ifo-Umfragewerte hätten dafür gesorgt, dass Finanzmarktteilnehmer ihre Investments in risikoreichere Anlagen gelenkt hätten. Entsprechend habe sich die Rendite 10-jähriger Bundesanleihen von der wichtigen Unterstützung im Bereich um 0,30% nach oben entfernen können. Die technische Lage sei als belastend einzuschätzen. Der MACD stehe im Verkauf und die Stochastik leite im neutralen Bereich eine Drehbewegung nach unten ein. [mehr]

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EZB-Zinssitzung: Protokoll enthält eine kleine Überraschung
Wien (www.anleihencheck.de) - Die vorläufige Schätzung der Einkaufsmanagerindices (Eurozone, Deutschland, Frankreich) übertraf die allgemeinen Erwartungen deutlich, so die Analysten der Raiffeisen Bank International AG (RBI).

Die Einkaufsmanagerindices im Industriebereich lägen inzwischen auf einem außerordentlich hohen Niveau. Beispielsweise weise die Umfrage für das Verarbeitende Gewerbe in der Eurozone mit einem Indexstand von 60 Punkten den höchsten Wert seit dem Jahr 2000 aus. Die vorliegenden Ergebnisse würden auf einen Anstieg der in den kommenden Tagen anstehenden PMI für Italien und Spanien schließen lassen. Mindestens so positiv sollten die Sentiment Umfragen der EU-Kommission ausfallen. Die Analysten der RBI rechnen mit einer neuerlichen Aufhellung der Stimmung im Industrie- und Dienstleistungsbereich sowie des Wirtschaftsvertrauens. [mehr]

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  Weitere Analysen
 

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Aufzählung    5% Aktienanleihe Classic 2018/11 auf LEONI: Elektromobilität als Wachstumsmotor - Anleihean.
Aufzählung    Renditen langlaufender europäischer Staatsanleihen legen moderat zu
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Aufzählung    EZB-Zinssitzung: Protokoll enthält eine kleine Überraschung
Aufzählung    Bundesanleihen unter moderatem Abgabedruck - US-Bondrenditen kaum von der Stelle bewegt


 
  News

Biofrontera: Umsatzsteigerung in 9M/2017 um 155% - Vorzeitige Rückzahlung der Optionsanleihe 2009/2017 - Anleihenews
Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die Biofrontera AG (ISIN DE0006046113/ WKN 604611), der Spezialist für die Behandlung von sonneninduziertem Hautkrebs, hat heute die Ergebnisse für das dritte Quartal und die ersten neun Monate zum 30. September 2017 veröffentlicht und einen Überblick über die aktuellen operativen und klinischen Entwicklungen gegeben, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:

In den ersten neun Monaten 2017 lag das Augenmerk des Biofrontera Managements auf dem Ausbau der US-Infrastruktur und neuen Wachstumsfeldern für das im weltweit größten Dermatologie-Markt bereits erfolgreich eingeführte Ameluz®. Der Konzernumsatz konnte in den ersten neun Monaten um 155% auf insgesamt 7,3 Mio. EUR gesteigert werden, obwohl das dritte Quartal aufgrund des saisonal schwächer als erwarteten Umsatzverlaufs in de n Sommermonaten sowie des komplizierten Erstattungsvorgangs für Ameluz® schwierig war. Dies führte zur Anpassung der Umsatzprognose für 2017 auf 12 Mio. EUR. Zu Beginn des vierten Quartals ist aber bereits eine Trendwende in den USA in Sicht, wo der Umsatz alleine im Oktober fast so hoch war wie im gesamten dritten Quartal. Dieser positive Trend setzt sich im November fort. "Durch die kürzlich erfolgte Zuweisung eines spezifischen J-Codes und die Neugestaltung der für die Therapie anzuwendenden CPT-Codes wird die Erstattung für die Ärzte, die in den USA eine PDT-Behandlung mit Ameluz® verschreiben, nicht nur viel einfacher, sondern auch attraktiver. Darüber hinaus haben wir uns mit der amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA auf einen Entwicklungsplan in Bezug auf die Zulassungserweiterung auf das Basalzellkarzinom verständigt. Wir glauben daher, dass wir für ein starkes Wachstum im Jahr 2018 gut positioniert sind", sagte Prof. Dr. Hermann Lübbert, Vorstandsvorsitzender der Biofrontera AG. [mehr]

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SINGULUS TECHNOLOGIES plant Kapitalerhöhung um bis zu 10% - Anleihenews
Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) (ISIN DE000A1681X5/ WKN A1681X) plant, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 8.087.752,00 um bis zu 10% durch Ausgabe weiterer Inhaberstammaktien aus dem bestehenden genehmigten Kapital 2017/I zu erhöhen, so das Unternehmen in einer aktuellen Ad hoc-Mitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Ad hoc-Mitteilung:

Die neuen Aktien sollen unter Ausschluss des Bezugsrechts durch eine Investmentbank im vierten Quartal platziert werden. [mehr]

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Linde AG: Annahmequote für das Übernahmeangebot der Linde plc erreicht 90%-Schwelle - Anleihenews
Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Auf Basis der bislang zugegangenen und von den Depotbanken gebuchten Annahmeerklärungen für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (Tauschangebot) der Linde plc an die Aktionäre der Linde AG (ISIN DE0006483001/ WKN 648300) zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktien der Linde AG, das im Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss unter Gleichen mit der Praxair, Inc. steht, hat die Annahmequote die Schwelle von 90% erreicht, so die Linde AG in einer aktuellen Ad hoc-Mitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Ad hoc-Mitteilung:

Im Falle des Vollzugs des Unternehmenszusammenschluss könnte daher die Linde plc einen umwandlungsrechtlichen Squeeze-Out gemäß § 62 Abs. 5 UmwG veranlassen. Eine Entscheidung darüber ist noch nicht getroffen. [mehr]

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  Weitere News
 

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