Malen Sie im Herbst! – mit diesem Aufruf warb ein großer Farbhersteller vor einigen Jahren für die lange Einsatzbereitschaft seiner Antifoulinganstriche. Dieses Jahr müsste die Kampagne heißen: Kaufen Sie im Herbst, und zwar gleich auf Vorrat! Denn was ab 1. Januar 2025 auf Eigner zukommt, die biozidhaltige Farben kaufen wollen, ist, gelinde gesagt, unklar. Denn mit dem Auslaufen der Übergangsregelungen treten die Paragrafen 10 bis 13 der „Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte“ in Kraft und das bedeutet nichts Gutes. |