Vor kurzem wurde ich daran erinnert, dass meine Steuererklärung für 2023 noch aussteht.
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25.10.2024
 
Liebe Leserinnen und Leser,

vor kurzem wurde ich daran erinnert, dass meine Steuererklärung für 2023 noch aussteht. Also saß ich am vergangenen Sonntag mit einer Steuersoftware und Dutzenden von ungeordneten Zetteln am Schreibtisch. Und sicher kennen auch Sie das Feld, in das die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen eingetragen werden. Rezeptgebühren für Arznei- oder Heilmittel, Brillen und andere Hilfsmittel, Privatrechnungen für Akupunktur oder Psychotherapie – hier kann man alle möglichen Gesundheitskosten eintragen. Aber erst wenn die Kosten einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens überschreiten, werden sie steuerlich berücksichtigt.

Die Grippeschutzimpfung hat die Kasse bezahlt, das fällige Hautkrebsscreening auch und für die Schiene für den entzündeten Karpaltunnel war eine private Zuzahlung von etwa fünf Euro fällig. Also keine außergewöhnlichen Belastungen. Danke, Immunsystem – danke, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Denn der regelt in Deutschland, welche Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden müssen und welche nicht. Und gerade im internationalen Vergleich stehen wir in Deutschland noch gut da. Dennoch ist unser Gesundheitssystem unterfinanziert. Und das seit gut 25 Jahren. Woran das genau liegt und welche Lösungsansätze es gibt, können Sie hier nachlesen. 
 
Übrigens: Zeitumstellung nicht vergessen. Am Sonntag dürfen wir wieder eine Stunde länger schlafen. Wer regelmäßig Tabletten nimmt, muss bei der Einnahme zum Glück nichts weiter beachten. In der Regel werde eine Spanne von zwei Stunden vom Körper gut toleriert, weiß Apothekerin Ursula Sellerberg. 
 
Herzliche Grüße
Ihre
Orla Finegan

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