Hartz IV: Sozialgericht verweigert Kosten für ärztliche Bescheinigung zwecks Mehrbedarf Betroffene von Hartz IV können Mehrbedarfe geltend machen, wenn es dafür eine Notwendigkeit gibt. Im Falle von Mehrbedarfen wegen der gesundheitlichen Situation der Betroffenen, müssen diese den Mehrbedarf durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen. Das Sozialgericht Magdeburg verweigerte einem Betroffenen die Übernahme der Kosten, die durch die Beschaffung der Bescheinigung angefallen sind, da diese Teil der Mitwirkungspflicht des Betroffenen seien. Eine fragwürdige Entscheidung. Mehr anzeigen |