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Tagesspiegel Checkpoint vom Dienstag, 19.09.2023 | Selten Lücken in der Wolkendecke bei max. 20°C. | ||
+ ZLB-Betriebsdirektor gegen SPD-Vorschlag: ICC „für eine Zentralbibliothek im menschlichen Maßstab ungeeignet“ + Ukrainische Patienten kämpfen in Berlin mit hohen bürokratischen Hürden + In Spandau und Marzahn-Hellersdorf eröffnen 2024 neue Bürgerämter + |
von Daniel Böldt |
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Guten Morgen, das ICC ist tot, lang lebe das ICC! Nachdem die SPD-Fraktion deutlich gemacht hat, dass sie wenig von einer Zentral- und Landesbibliothek (ZLB) in der Friedrichstraße hält, soll nun das gute alte ICC herhalten, um … ja, was eigentlich? … die Debatte um einen neuen ZLB-Standort wieder zehn Jahre zurückzudrehen? Jonas Fansa, Betriebsdirektor der ZLB, sagte dem Checkpoint dazu: „Als Bibliotheksplaner kann ich ohne rot zu werden sagen: Die Vorstellung, das ICC sei ein geeignetes Gebäude für eine Zentralbibliothek, ist eine rein rhetorische Figur.“ Das Gebäude sei „für eine Zentralbibliothek im menschlichen Maßstab ungeeignet, und zwar aus zahllosen Gründen der baulichen Verfasstheit und Wirtschaftlichkeit.“ Bestätigt wurde das schon 2015 durch einen Prüfbericht im Auftrag der Kulturverwaltung (damals übrigens angedockt beim Regierenden SPD-Bürgermeister Michael Müller). Diese Analyse habe nach wie vor Bestand, teilte die Kulturverwaltung auf Checkpoint-Anfrage mit: „Das ICC ist kein geeigneter Standort für die ZLB.“ P.S.: Eine typische Berlin-Note bekommt die Sache noch dadurch, dass wir die Original-Aussagen aus dem Bericht nicht nochmal nachlesen können. Die Analyse ist Anfang des Jahres von der Webseite des Abgeordnetenhauses verschwunden. Grund: In dem Bericht werden Foto-Urheberrechte verletzt ... | |||
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Auch das fragwürdige Stellenbesetzungsverfahren in der Verkehrsverwaltung wird uns wohl noch eine Weile beschäftigen. Zur Erinnerung: Die CDU-geführte Verwaltung änderte die Ausschreibung für Leitung der Abteilung Mobilität so ab, dass sie erstaunlich gut auf die Ex-Bundesbeamte Stephanie von Ahlefeldt passte (unter anderem verschwand die Bedingung, sich in komplexen Verkehrsfragen auskennen zu müssen). Grünen-Fraktionschef Werner Graf hat dem Senat nun 19 schriftliche Fragen zu der Stellenbesetzung gestellt. Unter anderem will er wissen, „wann und aus welchen Sachgründen“ die Ausschreibung gestoppt und neu ausgeschrieben wurde. Wie die Verkehrsverwaltung die Änderungen in der Ausschreibung begründet, wird tatsächlich spannend. Weniger Erkenntnisgewinn versprechen wir uns von Frage 19, aus der die Suggestion nur so tropft: „Warum erweckt die SenMVKU durch ihre rückwärtsgewandten Entscheidungen stets den Eindruck, zeitgemäße Verkehrspolitik zu torpedieren?“ | |||
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Wenn die Wiederholungswahl im Februar 2023 – abseits parteipolitischer Präferenz – eine gute Sache hatte, dann vielleicht diese: Der Frauenanteil im Parlament hat sich erhöht, von 35,5 Prozent auf 39 Prozent. Eine Studie im Auftrag der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung, die heute veröffentlicht wird, hat sich die Ursachen dafür genauer angeschaut und ist auf interessante Aspekte gestoßen. So hat der Wahlsieg der CDU dazu geführt, dass CDU-Frauen, die in als eher aussichtslos geltenden Wahlkreisen kandidierten, auf einmal ein Direktmandat holten. Die Frauenquote in der CDU-Fraktion stieg dadurch um 12 Prozentpunkte auf immer noch ausbaufähige 25 Prozent. Bei der SPD kehrte sich der Effekt quasi um: Viele Männer verloren ihr (zuvor sicheres) Direktmandat. Da dadurch eher die paritätisch besetzten Bezirkslisten zum Tragen kam, erhöhte sich auch in der SPD-Fraktion der Frauenanteil, von 39 auf 47 Prozent. Schlusslicht beim Frauenteil bleibt die AfD-Fraktion mit 12 Prozent. Weitere interessante Erkenntnisse der Studie hat meine Kollegin Anna Thewalt hier aufgeschrieben. | |||
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Berlin – das ist nicht nur die Stadt des Überangebots und der permanenten sozialen Überforderung, sondern für viele Menschen auch eine sehr einsame Stadt. Angekommen ist das Thema immerhin: Der Bezirk Reinickendorf sucht gerade eine:n Einsamkeitsbeauftragte:n,der Senat begnügt sich (noch) mit Symbolpolitik und will einen „Tag gegen Einsamkeit“ einführen. Konkret geholfen wird schon heute bei Projekten wie „Silbernetz“. Die Idee: Menschen ab 60 Jahren, die sich einsam fühlen, können sich anonym an einen Menschen wenden, der ihnen zuhört. Am kommenden Sonntag vor fünf Jahren wurde die kostenfreie Hotline 0800 470 80 90 erstmals freigeschaltet. Zunächst nur für Berlinerinnen und Berliner, später auch bundesweit. Silbernetz-Gründerin Elke Schilling erhielt im Oktober 2020 den Verdienstorden des Landes Berlin. Das Motto des Projekts: Einfach mal reden. | |||
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Anderes Thema: Ukrainischen Kriegsverletzten, die in Deutschland behandelt werden, versprach das Bundesgesundheitsministerium „unbürokratisch und schnell“ Zugang zu einer medizinischen Versorgung. Zahlreiche Fälle, unter anderem in Berlin, belegen jedoch, dass dieses Versprechen nicht gehalten wird (hier nur ein Beispiel). Während die Versorgung in den Kliniken relativ reibungslos klappt, stehen die Patienten bei der Nachversorgung (Reha, barrierefreie Unterkünfte etc.) vor einem bürokratischen Labyrinth. Ein kleiner Auszug aus der Antwort der Berliner Sozialverwaltung auf eine Schriftlichen Anfrage der Grünen-Fraktion, wie die Kriegsverletzten vorzugehen haben: + „[…] Patient*innen, können ebenso wie alle kriegsgeflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz beantragen.“ + „Mit der Erteilung des Aufenthaltstitels können kriegsgeflüchtete Ukrainer*innen Leistungen nach dem SGB II und SGB XII beantragen, was die Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ermöglicht.“ + „Leistungen nach dem SGB II können beim Jobcenter beantragt werden. Falls eine Erwerbsfähigkeit nicht gegeben ist, wird der Fall vom Jobcenter an das Sozialamt übergeben, wo Leistungen nach dem SGB XII beantragt werden können.“ + „In den Sozialämtern erfolgt die Einkommensprüfung in der Regel über Nachweise wie Kontoauszüge, Verdienstnachweise, Sold- oder Rentenbescheide.“ + „Welches Sozialamt bzw. Jobcenter zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz der betreffenden Person. Soweit bisher noch keine zuständigkeitsbegründende Anmeldung vorlag, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Geburtsmonat.“ Das ist wie gesagt nur ein Ausschnitt, im konkreten Einzelfalle ist das Vorgehen meist viel komplexer. Auch die Sozialverwaltung überzeugt das Prozedere nicht wirklich. Ihr Fazit: „Das BMG trifft […] Aussagen gegenüber den eingeladenen Personen, deren Erfüllung es nicht abgesichert hat, sondern die von einem anderen Bundesministerium eingeschränkt werden.“ Mit dem anderen Bundesministerium ist das Arbeitsministerium gemeint, das darauf besteht, „in jedem Einzelfall eine Bedürftigkeitsprüfung“ durchzuführen. Auf Checkpoint-Anfrage verwies das Arbeitsministerium übrigens auf das Gesundheitsministerium, das Gesundheitsministerium wiederum auf das Arbeitsministerium und die Bundesländer. Wir lernen: Behörden-Ping-Pong können auch andere. | |||
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