4242 Menschen klagen gegen 5%-Hürde
| | | | | | | | | | | Sehr geehrte Damen und Herren, heute schreibe ich Ihnen - glücklich und zufrieden - aus dem ICE. Die Verfassungsbeschwerde gegen die Fünf-Prozent-Hürde liegt jetzt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe! Um 7:55 Uhr haben wir uns von Köln aus auf den Weg gemacht. Im Handgepäck: insgesamt 18 Ordner mit den Vollmachten von 4242 Bürgerinnen und Bürgern. Fast zeitgleich haben unser Bundesvorstandssprecher Ralf-Uwe Beck und unser Prozessvertreter Prof. Dr. Thorsten Kingreen unsere Argumente in der Berliner Bundespressekonferenz der versammelten Hauptstadtpresse vorgestellt. Was die beiden vorgetragen haben, hören Sie hoffentlich heute Abend in den Nachrichten oder lesen davon morgen in der Zeitung! Natürlich sind ab sofort alle Unterlagen auch für Sie online. Auf www.wahlrechtsklage.de können Sie nachlesen, mit welchen Argumenten wir unsere Verfassungsbeschwerde untermauern. Und Sie finden dort auch Fotos der heutigen Übergabeaktion. Wir haben die Verfassungsbeschwerde eingereicht - wie geht es jetzt weiter? Zuerst muss unsere Beschwerde vom Bundesverfassungsgericht angenommen werden. Danach wird das Gericht entscheiden, wann und wie es mit den vorliegenden Klagen und Beschwerden weitergeht. Denn unsere Verfassungsbeschwerde ist nicht das einzige Verfahren, das sich gegen die Reform des Bundestagswahlrechts richtet. Auch Union und Linke haben Klagen eingereicht. Wie es weitergeht, erfahren wir demnächst. Darüber halte ich Sie natürlich auf dem Laufenden! | |
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| | | | | | | | | | Alexander Trennheuser Bundesgeschäftsführer |
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| | | | | PS: Viele haben für die Verfassungsbeschwerde gespendet. Dafür herzlichen Dank! Die Wahlrechtsklage wird uns bis nächsten Sommer beschäftigen. Ihre Unterstützung mit einer Spende ist uns weiterhin sehr willkommen. | | | | | | | |
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