Aktuelle Meldungen, Rechtsprechung und Praxistipps für Personalräte
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Liebe Leserinnen und Leser,
| | im Winter steigen die Infektionszahlen. Ein möglicher Ausweg: zurück ins Homeoffice. Doch dieses Jahr besteht für Arbeitgeber keine gesetzliche Angebotspflicht. Was können Personalräte trotzdem erreichen? Außerdem: Ein Tätigkeitsverbot für Klinikpersonal wegen fehlender Corona-Impfung ist rechtswidrig, wenn die betroffene Mitarbeiterin in der Verwaltung arbeitet und keinen Patientenkontakt hat.
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Viel Freude beim Informieren wünscht Franziska Kowalski REDAKTION
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»Der Personalrat«-Podcast Zurück ins Homeoffice – Anspruch oder Pflicht? Im Winter steigen die Infektionszahlen. Ein möglicher Ausweg: zurück ins Homeoffice. Doch dieses Jahr müssen Arbeitgeber kein Homeoffice anbieten. Was können Personalräte trotzdem für die Beschäftigten erreichen? Wir klären es in der aktuellen Folge des Podcasts »Der Personalrat«.
| Sozialrecht Sozialversicherung: Rechengrößen für 2023 Das Bundeskabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2023 beschlossen. Damit werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Wie hoch sind sie 2023?
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Corona-Impfung Kein Tätigkeitsverbot für Verwaltungsangestellte Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ermöglicht es, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ohne Impfnachweis die Ausübung ihrer Tätigkeit zu verbieten. Gegenüber einer Mitarbeiterin der Verwaltung ist ein solches Tätigkeitsverbot unangemessen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
| Personalratswahl Reine Frauenliste darf kandidieren Eine Wahlliste, die nur aus Frauen besteht, ist nicht per se unzulässig. Kooperieren die Kandidaten einer Wahlliste bei der Besetzung der Vorstandsposten des Personalrats mit den Kandidaten einer anderen Wahlliste, ist das noch kein Hinweis für eine sittenwidrige Tarnliste – das entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem aktuellen Fall.
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»Der Personalrat« Mitbestimmen bei Überstunden und Mehrarbeit Personalräte haben bei der Arbeitszeit umfangreich mitzubestimmen. Bei Überstunden und Mehrarbeit sind die Mitbestimmungsrechte, sofern konsequent genutzt, ein Tool im Kampf um Entlastung der Beschäftigten und Neueinstellungen.
| »Computer und Arbeit« Arbeitszeiterfassung im Homeoffice Viele meinen, dass Arbeitszeiterfassung und Homeoffice ein Widerspruch sind. Dem ist aber nicht so. Zeiterfassung schützt vielmehr vor Überlastung und dient damit dem Schutz der Beschäftigten. Das sieht auch das BAG in seiner spektakulären Entscheidung vom 13. 9. 2022 so.
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Horst Welkoborsky, Birger Baumgarten, Peter Berg, Saskia M. Schmid
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| | Praxisratgeber für Betriebs- und Personalräte
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| Basiskommentar mit Wahlordnung
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Katrin Augsten
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Mobile Arbeit - Homeoffice - Telearbeit
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Praxisratgeber für Betriebs- und Personalräte
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Horst Welkoborsky, Birger Baumgarten, Peter Berg, Saskia M. Schmid
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LPersVG Nordrhein-Westfalen
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Basiskommentar mit Wahlordnung
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