Lassen Sie sich beraten! Sie erhalten Zuschüsse bis 4.000 Euro
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Zuschüsse für externe Hilfe bekommen

 
 
 
Liebe Leserin, lieber Leser,

nach Ihrer Gründung haben Sie noch viele neue Ideen im Kopf? Sie denken bereits jetzt darüber nach, Ihr Geschäftsmodell auszuweiten? Oder benötigen Sie Hilfe bei der Mitarbeiterführung oder Kundenbindung? Sowohl Gründer als auch gestandene Unternehmer treten bei der einen oder anderen unternehmerischen Entscheidung auf der Stelle. Zu viele Fragen sind offen, welcher Weg der beste ist. In so einem Fall lohnt es sich, die Hilfe eines externen Beraters in Anspruch zu nehmen. Dieser hat den Blick von außen und gibt Ihnen wertvolle Tipps und Anregungen.

Über die Gründungs- und Mittelstandsberatung des Bundesamts für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten Sie für Ihre Beratung bis 4.000 Euro.

Diesen Zuschuss von 4.000 Euro für begleitende Beratung bekommen neugegründete Unternehmen bis zwei Jahre nach der Gründung. Gefördert werden 80% der Beratungskosten in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne die Region Leipzig. Alle anderen Bundesländer (inkl. Berlin und Leipzig) erhalten einen Zuschuss für 60% der Kosten.

Bestehende Unternehmen, die bereits länger als 2 Jahre am Markt tätig sind, erhalten maximal 3.000 Euro nach den obengenannten Fördersätzen. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten erhalten für die sogenannte „Turn-Around-Beratung“ maximal 3.000 Euro. Der Fördersatz liegt bundesweit bei 90 %.
 
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Mögliche Beratungsthemen
 
Letztendlich beauftragen Sie den Berater mit einer begleitenden Beratung zu dem Thema, das Ihnen wichtig ist. Hier einige Beispiele:
 
Erschließung neuer Geschäftsfelder
Finanzierung und Rechnungswesen
Preiskalkulation
Werbung
Umstrukturierung
Mitarbeiterführung

Details zu diesem Beratungszuschuss finden Sie auch auf der Internetseite der BAFA, unter http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/index.html.

Wie Sie Ihr Geld bekommen

Den Antrag auf Förderung stellen Sie bis spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung. Halten Sie diese Frist unbedingt ein, weil Sie später kein Geld mehr bekommen.

Nicht alle Berater dürfen förderfähige Beratungen durchführen. Deshalb ist es empfehlenswert, dass Sie sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Beratung des ausgesuchten Beraters tatsächlich förderfähig ist. Kümmern Sie sich darum, bevor die Beratung beginnt.
 
 
 
Ihre

Iris Schuler
Redaktion Gründer-Wissen
 
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Das sind die 33 schlimmsten Floskeln für E-Mails und Briefe

Diese immer noch oft verwendeten Worte und Textpassagen haben in moderner Korrespondenz nichts mehr zu suchen!

Prüfen Sie nach 1 Klick hier schnell nach, ob Sie diese Floskeln gelegentlich noch benutzen – und sei es nur aus Versehen.


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