| | Chaos nimmt kein Ende: Schon wieder neuer Referentenentwurf zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung. | Keine Bilder? zur Web-Ansicht | | |
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was ist nur los im Bundesjustizministerium? Diese Frage kann sich stellen, wer den Gesetzgebungsprozess rund um die neuen Pflichtformulare verfolgt.
Der aktuelle Stand: In einem überarbeiteten, nun bereits dritten (!) Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung wurde die Übergangsfrist für die Anwendung der alten Formulare noch einmal geändert. |
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Die Übergangsfrist zur Nutzung der alten Formulare soll jetzt nicht mehr bis zum 30.04.2025 gelten, sondern bereits am 31.08.2024 auslaufen. Das heißt, die Nutzung der neuen Formulare wäre laut dem neuen Entwurf am 1.9.2024 verbindlich.
Auf Grundlage dieser neuen Information haben wir unseren beliebten Spezialreport ZV Formulare UPDATE nochmals aktualisiert und die neuen Übergangsfristen eingearbeitet. Wie versprochen führen wir Sie weiter sicher durch das Thema Pflichtformulare, das offensichtlich immer undurchsichtiger wird.
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Topaktuell: Am Montag 30. Oktober steht Ihnen Dipl.- Rechtspfleger Peter Mock Rede und Antwort
Doch damit nicht genug: Sie haben am Montag 30. Oktober auch audiovisuell die Gelegenheit, sich grundlegend zum aktuellen Stand bei den ZV-Formularen zu informieren.
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Entdecken Sie, wie Sie die Veränderungen bei den Formularen für sich nutzen können, um Ihre Arbeitsprozesse zu optimieren und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Am Ende des Webinars haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt an den Referenten zu richten.
Die Plätze sind begrenzt, und wir möchten sicherstellen, dass Sie dabei sind, um von Peter Mocks Fachkenntnissen zu profitieren. |
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