zwei Fristen, die Sie kennen sollten, laufen Ende des Monats ab: Da ist zum einen die Schlussabrechnung für die Corona-Nothilfen, über die wir im letzten Newsletter schon berichtet haben. In einem ausführlichen Beitrag geben wir einen Überblick über Fristen und Abrechnungsmodalitäten für die verschiedenen Coronahilfen der vergangenen Jahre. Für Vermieter gibt es Ende März noch eine zweite wichtige Frist: Wenn Sie bis zum 31.3. tätig werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Grundsteuer zurückbekommen. Wie das geht, erklären wir im zweiten Beitrag. Im Anschluss beschäftigen wir uns mit dem Thema »Eigenverbrauch«: Für die Entnahme von Speisen und Getränken gibt es Pauschbeträge – aber was ist mit sogenannten Non-Food-Artikeln? Darüber streitet sich zurzeit ein Supermarktbesitzer mit dem Finanzamt. Wir haben die Details. Zum Abschluss haben wir noch einen Hinweis für Unternehmer, die zum Beispiel Baumaterialien und Personal kostenlos bereitstellen, um kriegsgeschädigte Infrastruktur in der Ukraine zu reparieren. Leider kommt man nämlich auch in dieser Situation nicht um das Steuerrecht herum. Immerhin gibt es eine gute Nachricht vom Bundesfinanzministerium! Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre.
Corona-Hilfen wurden oft auf der Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten beantragt. Die endgültige Höhe der Leistungen wird aber anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung ermittelt – das macht eine Schlussabrechnung erforderlich, die zur Nachzahlung oder Rückforderung von Zuschüssen führen kann.Die Frist für die Abrechnung der Neustarthilfen (Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022) endet am 31. März 2023.Die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert.Im Einzelfall können prüfende Dritte sogar bis zum 31. August 2023 eine Fristverlängerung bis spätestens zum 31. Dezember 2023 beantragen.» Coronahilfen
Bei Leerstand oder ausbleibenden Mieteinnahmen können Vermieter einen Teil der Grundsteuer zurückerhalten. Voraussetzung: Der Einnahmeausfall ist nicht selbst verschuldet.» Grundsteuer
Zwischen dem Inhaber zweier Supermärkte und dem Finanzamt kam es hinsichtlich der Höhe der gewinnerhöhend anzusetzenden Sachentnahmen und der unentgeltlichen Wertabgaben bei der Umsatzsteuer zu Streitigkeiten. Inzwischen liegt der Fall beim Bundesfinanzhof.» Eigenverbrauch
Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen der Anlage EÜR 2022: Zeile für Zeile gehen wir auf die einzelnen Formularfelder des Vordrucks ein und erklären, worauf Sie achten müssen.
Ihre eigene Gewinnermittlung wird Ihnen leichter fallen, wenn Sie sich an Beispielen orientieren können. Bei unserem Musterfall zur EÜR 2022 steht Rieke Steller im Mittelpunkt, die als Innenarchitektin selbstständig tätig ist. Bei ihrer Gewinnermittlung muss sie sich mit zahlreichen Geschäftsvorfällen auseinandersetzen.
Unternehmer, die zum Beispiel Baumaterialien, Baumaschinen, technischen Einrichtungen und Personal kostenlos bereitstellen, um kriegsgeschädigte Infrastruktur in der Ukraine zu reparieren, müssen dies nicht als »unentgeltliche Wertabgabe« versteuern. Das regelt ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums.» Spenden
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