Mit der Amtliche Nachricht Nr. 16 / 2023, veröffentlicht am 17.04.2023, wurde die Ausweitung des Geltungsbereiches von bereits zugelassenen Pflanzenschutzmitteln auf geringfügige Verwendungen nach Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 samt Liste der – geringfügigen Verwendungen ("Lückenindikationen") aktualisiert: https://www.baes.gv.at/zulassung/pflanzenschutzmittel/lueckenindikationen-gem-art-51 Mit dem Artikel 51 wurde ein eigenes, erleichtertes Verfahren eingeführt, welches nicht nur dem Zulassungsinhaber, sondern auch bestimmten anderen Personen oder Stellen (mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit befassten amtlichen oder wissenschaftlichen Stellen, landwirtschaftlichen Berufsorganisationen oder beruflichen Verwender) offen steht. Mit der gegenständlichen Liste der geringfügigen Verwendungen („Lückenindikationen“) soll dokumentiert werden, welche Verwendungen (Anwendungsgebiete) in Österreich die Voraussetzungen des Artikels 51 erfüllen, damit derartige Verfahren noch einfacher und transparenter werden sowie den Antragstellern eine Hilfestellung gegeben wird, für welche Verwendungen in „minor crops“ gegebenenfalls Indikationserweiterungen beantragt werden können. |