Das Qualitätssystem der Saatgut-Zertifizierung beugt Verunreinigungen des Saatgutes vor, gleichgültig welcher Art diese sind. Außerdem sind sämtliche Produktionsschritte in der Saatguterzeugung nachvollziehbar. Für die Anerkennung werden die Anforderungen an die Untersuchungen gemäß Saatgutgesetz und dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik festgelegt. Der Untersuchungsumfang für die Beschaffenheitsprüfung richtet sich nach der aktuellen Verfügbarkeit von auf EU-Ebene publizierten/validierten Methoden und der Verfügbarkeit von zertifiziertem Referenzmaterial. Alternative Screening-Strategien bzw. -Elemente, sofern sie den erforderlichen Untersuchungsumfang abdecken, können unter Umständen nach Rücksprache mit dem BAES ebenfalls angewendet werden. Es gilt zu beachten, dass andere Nachweissysteme weitere beziehungsweise andere event-spezifische Verfahren notwendig machen können. Vorgelegte Untersuchungsberichte zur Ernteware 2024, die nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik und gegebenenfalls den standardisierten internationalen Methoden zur Saatgutprüfung entsprechen, können aufgrund substantieller Mängel nicht als Erstuntersuchung gewertet werden. Im Bereich "Gentechnikfreiheit bei Saatgut" wurden technische Details zu alternativen Screening-Elementen zur Sicherung vor Verunreinigungen des Saatgutes mit Gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ergänzt. |