Mit dem neuen Corona-Gesetz überzieht die Regierung maßlos Die Nerven liegen blank, die Krise macht die Menschen langsam kirre. Nur so kann ich mir erklären, dass am Mittwoch ein Gesetz den Bundestag passierte, das einen schon wegen des Verzehrs eines Kaltgetränks in der Öffentlichkeit mit Strafe bedroht. Sie glauben mir nicht? Ich habe es auch nicht glauben wollen, als mich ein Leser darauf aufmerksam machte. Aber so steht es wörtlich in den Paragrafen 73 und 74 des neuen Infektionsschutzgesetzes, das die Abgeordneten mit großer Mehrheit beschlossen haben. In Paragraf 74 ist das Strafmaß bei Zuwiderhandlungen festgelegt: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. In Paragraf 73 steht, was als Zuwiderhandlung gilt. Ordnungswidrig handelt demnach, wer entgegen den Bestimmungen des Gesetzes – an einer Zusammenkunft teilnimmt, – sich außerhalb einer Wohnung, einer Unterkunft oder des jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztums aufhält, – eine dort genannte Einrichtung öffnet, – ein Ladengeschäft oder einen Markt öffnet, – eine dort genannte Einrichtung öffnet oder eine Veranstaltung durchführt, – Sport ausübt, – eine Gaststätte öffnet, – eine Speise oder ein Getränk verzehrt, – eine Speise oder ein Getränk abverkauft, – eine Dienstleistung ausübt oder in Anspruch nimmt, – eine dort genannte Atemschutzmaske oder Gesichtsmaske nicht trägt, – ein Übernachtungsangebot zur Verfügung stellt. Seien Sie also gewarnt. | Jan Fleischhauer, Kolumnist |
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