Sehr geehrter Herr Do, der BGH hat einen Grundsatzstreit entschieden: Es geht um das Verhältnis der Käuferrechte bei Sachmängeln. Das hat besonders im Autohandel eine zentrale Bedeutung. Dort stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit eine einmal erklärte Minderung des Kaufpreises einen Anspruch auf sog. großen Schadensersatz „sperren“ kann. Die Antwort hierauf kann für Ihre Mandanten sehr relevant sein. Sie sollten dieses Urteil für alle kaufrechtlichen Mandate unbedingt kennen - mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |