Sehr geehrter Herr Do, wenn ausgerechnet das BMF einen Einspruch gegen Steuerbescheide empfiehlt, ist das ungewöhnlich. Und wenn es noch dazu um den Klassiker außergewöhnliche Belastungen (agB) geht, dann werden Sie als Steuerberater bestimmt aufhorchen. Das BMF hat jetzt einen solchen Hinweis gegeben - und zwar soweit die Finanzämter die vom BFH ausgelöste neue stufenweise Berechnung der zumutbaren Belastung nicht umgehend berücksichtigen. Mehr zur neuen Berechnungsmethode erfahren Sie in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |