Sehr geehrter Herr Do, die sogenannten „Panama Papers“ haben das BMF zu neuen Gesetzgebungsplänen animiert. Die Enthüllungen über ausländische Steuerschlupflöcher und Briefkastenfirmen hatten in diesem Jahr für enormen Wirbel gesorgt. Aber auch jenseits solch internationaler Geschäftsbeziehungen lässt der vom BMF veröffentlichte Entwurf für ein Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz aufhorchen. Denn neben neuen Meldepflichten räumt das Gesetz dem Fiskus weitreichende Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten ein, die grundsätzlich für jeden Steuerpflichtigen relevant sind. Spätestens wenn von der Aufhebung des steuerlichen Bankgeheimnisses die Rede ist, sollte genug Anlass bestehen, sich schon jetzt mit den konkreten Plänen vertraut zu machen. Und das ist nicht alles, was sich das BMF vorgenommen hat: Das Kontenabrufverfahren soll erweitert und eine zusätzliche Aufbewahrungsfrist eingeführt werden. Und Banken müssen verstärkt mitwirken. Hinzukommen verschärfte Strafen und Bußgelder. Machen Sie sich jetzt ein genaueres Bild des geplanten Gesetzespakets in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |