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Sehr geehrter Herr Do, | |
nachfolgend finden Sie eine Meldung, die wir soeben veröffentlich haben: | |
CA Immo: Stellungnahme zur erstinstanzlichen Strafurteilsverkündung im BUWOG-Prozess | |
Angesichts der heute verkündeten Urteile des Landesgerichts für Strafsachen Wien in der Causa BUWOG gibt CA Immobilien Anlagen AG (im folgenden „CA Immo“) folgende Stellungnahme ab: | |
Zum vollständigen Artikel | |
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Mit freundlichen Grüßen, Ihr CA Immo Corporate Communications Team | |
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