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10 months ago
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ChatGPT: Seit es eine für jeden verfügbare Version von ChatGPT gibt, ist dieses Wort in aller Munde. Und auch in den Medien wird dem Thema viel Aufmerksamkeit geschenkt. Viele Schüler freuen sich über die neue Errungenschaft von ChatGPT, Datenschützern und Lehrern wachsen dagegen graue Haare Wie ist es bei Ihnen als Selbstständiger? KI-Anwendungen wie ChatGPT können auch Ihnen das Leben erleichtern. Haben Sie schon mal überlegt, so eine KI im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit einzusetzen? Hier sind ganz alltägliche Situationen im Berufsleben eines Selbstständigen denkbar:Sie brauchen eine Zusammenfassung eines langen Sachverhalts als Grundlage für eine Besprechung.Sie wollen das Dienstleistungsangebot, auf das Ihr Betrieb spezialisiert ist, kurz und knackig auf Ihrer Homepage darstellen.Sie wollen Ihre Kunden oder Mandanten über eine Neuerung informieren.Anwendungsmöglichkeiten gibt es viele und natürlich sollten Sie diese auch nutzen. Allerdings sollten Sie auch immer im Hinterkopf haben, was die Verwendung von KIs bedeutet und wo die Verwendung für Sie auch nachteilige Folgen haben kann.
Haben Sie schon mal überlegt, eine KI wie ChatGPT im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit einzusetzen? Einfach mal schnell einen Text zu einem Thema erstellen lassen – zum Beispiel, um diesen dann als Grundlage für die neue Homepage oder für eine Produktpräsentation zu verwenden? Klar, das spart Zeit – und die ist im Arbeitsleben eines Selbstständigen mehr als knapp!
Corona-Hilfen wurden oft auf der Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten beantragt. Die endgültige Höhe der Leistungen wird aber anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung ermittelt – das macht eine Schlussabrechnung erforderlich, die zur Nachzahlung oder Rückforderung von Zuschüssen führen kann. Die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde bis zum 31. August 2023 verlängert. Im Einzelfall können prüfende Dritte bis zum 31. August 2023 eine Fristverlängerung bis spätestens zum 31. Dezember 2023 beantragen.
Einspeisevergütungen, die durch bestimmte kleine PV-Anlagen erzielt werden, sind mit Wirkung ab 1.1.2022 gem. § 3 Nr. 72 EStG ertragsteuerlich steuerbefreit. Seit 1.1.2023 gilt gem. § 12 Abs. 3 UStG für die Lieferung und die Installation bestimmter kleiner PV-Anlagen in der Umsatzsteuer der Nullsteuersatz.
Mit dem Eigentum an Immobilien kommen diverse Rechte und Pflichten auf Sie zu, die im Detail fast nur Experten kennen. Damit Sie die richtigen Entscheidungen rund um Ihre Immobilie treffen können, haben unsere Autoren ihr Wissen in verschiedenen Ratgebern gebündelt. Unsere Ratgeber orientieren sich an realen Lebenssituationen und den damit verbundenen rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Herausforderungen. Schauen Sie mal rein: Wir können Ihnen bestimmt weiterhelfen und bei schwierigen Situationen mit Experten-Rat zur Seite stehen!
Grundsteuererklärung: Praktische Hilfe beim Einspruch
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