Wenn einseitiger Journalismus Existenzen vernichtet Das ARD-Politmagazin „Panorama“ hat am Donnerstag vergangener Woche einen Filmbeitrag über einen Oberstleutnant der Bundeswehr gesendet, den die Redaktion der Sympathie für Rechtsradikalen verdächtigt. Als Beleg für die Vernetzung des Soldaten ins rechtsradikale Milieu präsentierte das Magazin zwei Likes, die die Redaktion nach einer Instagram-Recherche zutage gefördert hatte. Es gab weder Stimmen aus dem Umfeld des Soldaten, die den Verdacht einer zweifelhaften Gesinnung bestätigten, noch eigene Texte oder Äußerungen. Dennoch hatte das Verteidigungsministerium den Referenten auf Anfrage umgehend seines Postens enthoben. Wir haben es hier mit einer neuen Form des Politikjournalismus zu tun. Dieser Journalismus will nicht mehr aufklären, er will Recht behalten. An die Stelle der Neugier ist das Urteil getreten. Es gibt kein Gesetz, das einen Journalisten zur Fairness verpflichtet. Die Frage ist nur, ob sich diese Haltung mit dem Auftrag einer Institution verträgt, die sich aus Gebühren finanziert, auch von denen, die sie ablehnen. Im Staatsvertrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten ist ausdrücklich festgeschrieben, dass die Redakteure unparteilich und ausgewogen zu berichten haben. Und wenn schon ein falscher Like eine Existenz vernichten kann, dann ist niemand mehr sicher, das wird oft übersehen. | Jan Fleischhauer, Politik & Wirtschaft |
|