| nach dem weitgehenden Stillstand des Vereinslebens seit März 2020 werden nun Schritt für Schritt die bisherigen Corona-Beschränkungen gelockert. Zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise hat die Bundesregierung ein umfangreiches Konjunkturprogramm beschlossen. Zentraler Punkt der Beschlüsse im Steuerrecht ist die Senkung der Mehrwertsteuersätze, befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020. Lesen Sie in der heutigen Newsletterausgabe, was das für Ihren Verein bedeutet. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit! Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
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