Sehr geehrte Damen und Herren,
Eigentümerversammlungen können ab sofort auch vollständig online und ohne Anwesenheit der Wohnungseigentümer durchgeführt werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist am 17.10.2024 in Kraft getreten. Mit der Änderung wird eine Beschlusskompetenz der WohnungseigentümerInnen für reine Online-Versammlungen (virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen) geschaffen. Die nunmehr eingeführte Regelung über eine rein virtuelle Versammlung besteht neben der Möglichkeit, eine hybride Wohnungseigentümerversammlung gem. § 23 Abs. 1 WEG durchzuführen. Ganz ohne Präsenzversammlung kommen Wohnungseigentümergemeinschaften vorerst aber nicht aus. Wohnungseigentümer, die bis Ende 2027 einen Beschluss zur virtuellen Versammlung fassen, müssen bis einschließlich 2028 mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung abhalten. Hier finden Sie alle Informationen: Das neue Gesetz mitsamt Erläuterungen und praktischen Hinweisen ist frisch in den Onlineservice des Handbuchs des Wohnungseigentumsrecht eingearbeitet. Dort erfahren Sie mehr zu: Überblick, Grundsatz und Hintergrund der Regelung Zwingende Präsenzversammlung bei Einführung der virtuellen Wohnungseigentümerversammlung Einstimmigkeit der Beschlussfassung Rechtsfolgen bei Nichtabhaltung einer Präsenzveranstaltung Testen Sie jetzt 14 Tage kostenlos das bewährte „Handbuch des Wohnungseigentumsrechts“ und laden Sie sich sofort das aktualisierte Kapitel „Übergangsvorschriften“ herunter. Dort finden Sie sofort alle wesentlichen Informationen zum neuen Gesetz. |