Wer ein Girokonto bei einer Bank hat, der oder kann dies ohne größeren Aufwand in ein Pfändungsschutzkonto verwandeln (P-Konto). Während Gläubiger Schuldnern bei normalen Girokonten Geld direkt nach Eingang abbuchen können, bleibt das P-Konto Dritten verschlossen. Eine solche Umwandlung bietet sich auch an, wenn bereits Minus auf dem Konto ist. |