eine Entschuldigung vorweg: Der Text, den ich Ihnen heute empfehle, wird etwas theoretisch, es geht um das sächsische Verfassungsrecht, um einfache und relative Mehrheiten, um erste, zweite und dritte Wahlgänge. Aber das kann, wie Sie gleich merken werden, spannend sein wie ein Krimi. Zumindest bei der politischen Konstellation hier in Sachsen. Am Mittwoch wählt der Landtag den Ministerpräsidenten (kurzer Werbeblock: Kennen Sie eigentlich schon unserer "Zehn vor Zwölf"-Newsletter zur Landespolitik? Falls nicht, hier geht's zur Anmeldung, es wird informativ - und unterhaltsam). Michael Kretschmer ist nicht der einzige Kandidat, außer ihm treten der AfD-Chef Jörg Urban und der fraktionslose Matthias Berger an. Kretschmers Koalition mit der SPD ist in der Minderheit. Es ist unwahrscheinlich, dass er im ersten Wahlgang gewinnt. Und dann wird es interessant. Denn Sachsens Abgeordnete können sich zwar enthalten oder ungültige Stimmen abgeben - sie können aber nicht mit Nein stimmen. Und das hält ein neues Gutachten, das Tino Moritz exklusiv einsehen konnte, für verfassungswidrig. Ist die Wahl des Ministerpräsidenten also in Gefahr? |
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