Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Livestream-Angebote der "Bild"-Zeitung als zulassungspflichtigen Rundfunk eingestuft. Das geht aus einem Urteil vom Donnerstag hervor, wie ein Sprecher des Gerichts erläuterte. Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zugelassen. |