Sehr geehrte Damen und Herren, eigentlich ist es traurig, dass der Werberat dies tun musste. Doch leider scheint es notwendig gewesen zu sein, schließlich ging allein die Zahl der Beschwerden zu Geschlechterdiskriminierung und Sexismus 2017 um zwölf Prozent nach oben. Was hat er denn getan, der Werberat? Einen digitalen Leitfaden erstellt, der Werbern mehr Orientierung bieten soll, wo die Grenzen für verantwortungsvolle Werbung verlaufen, wie W&V-Kollegin Verena Gründel schreibt . In diesem neuen Grundgesetz der Werbung geht es vor allem um Selbstverständlichkeiten. Etwa darum, dass man „Personen nicht auf ihre Sexualität reduzieren oder ihre sexuelle Verfügbarkeit nahelegen“ solle. Dass man Personen nicht „allein deswegen abwerten soll, weil sie in Bezug auf ihr Aussehen, ihr Verhalten, ihre sexuelle Orientierung, ihre Eigenschaften oder Lebensweisen nicht den vorherrschenden Vorstellungen entsprechen“. Viele Dinge also, die doch für jeden normalen Menschen normal sein sollten. Wohl aber nicht für jeden Kreativen. Und das macht traurig. Gut, dass uns die Politik auch an diesem Punkt einmal mehr voraus ist. Wie war nochmal der Vorschlag von Kölns OB Henriette Reker zu den sexuellen Übergriffen in der damaligen Silvesternacht? Frauen sollten auf eine, Zitat, „Armlänge Abstand“ achten. Also, Werber, lernt von der Politik! Ihnen ein schönes Wochenende. Jochen Kalka |