bis zum 31.10.2022 haben Eigentümer von Immobilien oder unbebauten Grundstücken Zeit, ihre Grundsteuer-Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Ab heute können Sie dafür unsere Software »GrundSteuerErklärung« benutzen! Die eine oder andere Familie wird vielleicht zurzeit mit dem Gedanken spielen, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus zu kaufen – ist ja auch praktisch, wenn man spontan übers Wochenende an einen schönen Ort reisen kann und in den Ferien ein »zweites Zuhause« hat. Gehören Sie auch dazu? Dann lesen Sie unten, was Sie in diesem Zusammenhang zum Thema Steuern wissen müssen. Denn das Finanzamt kennt keine Ferien... Ich wünsche Ihnen für heute eine schöne Rest-Woche und – falls Sie Urlaubspläne haben – eine schöne Reise!
Bis zum 31.10.2022 müssen Eigentümer von Immobilien oder unbebauten Grundstücken ihre Grundsteuer-Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen. Nutzen Sie dafür unsere Software »GrundSteuerErklärung«:Abruf der Daten von den Geoportalen der Bundesländer (z.B. Bodenrichtwerte)Schritt für Schritt durch die Erklärung, inkl. HilfetexteAutomatisierte Prüfung auf fehlende oder unplausible AngabenSichere und zuverlässige AbgabeHöchste Datensicherheit» Weiterlesen und gleich loslegen
Aus dem Inhalt:Bundesmodell und Ländermodelle: Was gilt wo?Steuermesszahl, Steuermessbetrag, Hebesatz: Was ist das und wann braucht man diese Werte?Woher bekommt man die Daten für die Grundsteuererklärung?Was passiert, wenn man keine Grundsteuererklärung abgibt?» zum kompletten Inhaltsverzeichnis
Ob als Geldanlage, späterer Altersruhesitz oder einfach nur, um an einem schönen Platz jederzeit preiswert Urlaub machen zu können: Die Gründe für den Kauf einer Ferienimmobilie sind vielfältig. Wie sich die Ferienimmobilie steuerlich auswirkt, hängt von der Art der Nutzung ab.» Weiterlesen: Schöne Ferien!
Zwei Entscheidungen der Finanzgerichte zeigen, dass bei selbstständigen Tätigkeiten, die anfangs zu Verlusten führen, eine sorgfältige Dokumentation und Planung erforderlich ist. Fehlt ein Betriebskonzept oder ist es nicht schlüssig, hat man im Nachhinein nur wenig Chancen, dass die Anlaufverluste anerkannt werden.» Weiterlesen: Liebhaberei
Basisrenten (auch »Rürup-Renten« genannt) sind für Selbstständige nicht in jedem Fall eine geeignete Altersvorsorge. Denn das hierin gebundene Kapital ist – anders als bei anderen privaten Renten – bis zum Rentenalter gebunden. Es ist auch in prekären finanziellen Situationen nicht verfügbar. Hierüber müssen Versicherungsvertreter aufklären.» Weiterlesen: Basisrente
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