| | In eigener Sache: LebensForum 2/2022 erschienen
Augsburg (ALfA) Das neue „LebensForum“ ist da. Neben dem Fall des Urteils „Roe vs. Wade“ und der Zukunft der Abtreibung in den USA geht es in der aktuellen Ausgabe auch um die erfolgte Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) und die gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe. Weitere Highlights: Ein Bericht darüber, wie sich die „Kultur des Todes“ gegenwärtig auf der Kino-Leinwand ausbreitet und einer über den Verlauf der diesjährigen Bundesdelegiertenversammlung der ALfA in Fulda. Mehr dazu auch unter: www.alfa-ev.de/lebensforum |
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: LebensForum 2/2022 erschienen | EU-Parlament fordert, „Recht auf Abtreibung“ in die Grundrechtecharta der Europäischen Union aufzunehmen | „Recht auf Abtreibung“: ALfA-Chefin kritisiert Europäisches Parlament | „Recht auf Abtreibung“: Christdemokraten für das Leben sehen „Pervertierung der Grundrechte“ | § 219a StGB: Bundesrat billigt Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen | Termine |
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EU-Parlament fordert, „Recht auf Abtreibung“ in die Grundrechtecharta der Europäischen Union aufzunehmen Straßburg (ALfA) Das Europäische Parlament hat gestern in Straßburg eine Entschließung verabschiedet, in der es vorschlägt, „das Recht auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen“. 324 Abgeordnete stimmten für die Entschließung, 155 dagegen. 38 Parlamentarier enthielten sich der Stimme.
Wie es in der Entschließung heißt, solle dem Rat der Europäischen Union dazu ein Vorschlag zur Änderung der Grundrechtscharta unterbreitet werden. Neuaufgenommen werden soll ein Artikel 7a, der die Überschrift „Recht auf Abtreibung“ trägt und lautet: „Jeder hat das Recht auf sichere und legale Abtreibung. In Artikel 7 wird die Achtung des Privat- und Familienlebens geregelt.
Die Abgeordneten fordern, dass der Rat für eine Überarbeitung der Europäischen Verträge zusammenkommt. Wie es in der Entschließung weiter heißt, schlagen sie vor, „in diesem Zuge das Recht auf sichere und legale Abtreibung in die Charta aufzunehmen“. |
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„Recht auf Abtreibung“: ALfA-Chefin kritisiert Europäisches Parlament Augsburg (ALfA) Die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, hat die Forderung des Europäischen Parlaments, ein Recht auf Abtreibung, in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen, heftig kritisiert. Gegenüber dem deutschen Dienst der Nachrichtenagentur Catholic News Agency (CNA) erklärte Kaminski: „Mit unglaublicher Eile haben europäische Parlamentarier einen Entschließungsantrag durch das Parlament gebracht, der die Grundrechte einer gesamten Bevölkerungsgruppe in Europa mit Füßen tritt. Ihnen wird rundheraus jedes Recht auf Leben abgesprochen: Wer ungeboren ist, gilt in diesem postchristlichen Europa nicht als Mensch.“
Neu sei das allerdings nicht, so Kaminski weiter: „Schon seit Jahren blasen, weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit in den jeweiligen Heimatstaaten, Europaparlamentarier zum Sturm auf das Lebensrecht ungeborener Menschen. Die Chuzpe, mit der nun gefordert wird, ein Recht auf Tötung des eigenen, ungeborenen Kindes in die Grundrechtecharta der EU aufzunehmen“, lasse einem jedoch „das Blut in den Adern gefrieren.“
Um Frauengesundheit gehe es dabei nicht. In diesem Bereich gäbe es „jenseits aller ideologischen Verbohrtheit angesichts eines gravierenden Mangels an geburtshilflichen Einrichtungen genug zu tun. Hier geht es ausschließlich darum, sich jeglicher Verantwortung für das eigene Sexualverhalten entledigen zu können“, so Kaminski weiter. Laut der ALfA-Bundesvorsitzenden offenbare sich hier „die gnadenlose Frauenfeindlichkeit der treibenden Kräfte, denen es völlig egal ist, dass Frauen auf dem OP Tisch liegen, um Operationen über sich ergehen zu lassen, die sie verletzen und nicht heilen, dass Frauen es sind, die mittels chemischer Keule und unter großen Schmerzen zu Hause selbst abtreiben, dass Frauen es sind, die unter diesen Eingriffen oft jahrelang leiden – und denen das alles auch noch als großartiger Fortschritt im Sinne der Frauengesundheit verkauft wird. Dass dieser unmenschliche, unnatürliche und zutiefst gegen das Wesen der Frau gerichtete Akt nun auch noch zum Grundrecht erhoben werden soll, mit dem man eine vermeintliche Diskriminierung von Frauen beenden möchte, ist eine Perversität.“
Niemand dürfe glauben, dass dies „das Ende der Fahnenstange“ sei. „Wer einer Gruppe von Menschen das Grundrecht auf Leben abspricht, wird anderen Menschen ihre Grundrechte in schneller Folge ebenfalls aberkennen. Dazu gehören die Rechte auf Gewissensfreiheit, Meinungsfreiheit und nationale Souveränität: Schon stehen die Forderungen im Raum, medizinisches Personal zur Durchführung von Abtreibungen zu verpflichten, zeigt man sich ,besorgt‘ über ,wachsende Geldströme‘ für die Lebensrechtsbewegung und fordert abermals die EU-Staaten auf, allen Frauen den Zugang zu Abtreibungen zu erleichtern.“ „Der Fanatismus, mit dem hier vorgegangen wird, hat etwas Gespenstisches. Die Schwerpunktsetzung der Formulierungen offenbart, wie tief die Abtreibungslobby vom Gedankengut der Eugeniker durchzogen ist. Ganz unverhohlen erklären die Parlamentarier ihre Sorge, dass insbesondere arme Frauen, Migrantinnen, schwarze, indigene und hispanische Frauen in den USA nicht mehr uneingeschränkt abtreiben könnten. Jeder Politiker, dem Rassismus und die Diskriminierung von Frauen auf Grund ihrer sozialen Herkunft zuwider sind, hätte sich spätestens an dieser Stelle mit Grauen vom Entschließungsantrag der Abgeordneten um die sozialistischen Politiker Predrag Fred Matić und Maria Noichl abwenden müssen. Leider taten das nur 155 der 517 Abgeordneten. Ihnen sei deutlich gesagt: Black Lives Matter. Auch vor der Geburt“, so Kaminski abschließend. |
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„Recht auf Abtreibung“: Christdemokraten für das Leben sehen „Pervertierung der Grundrechte“ Nordwalde (ALfA) Zu der gestrigen Entschließung des Europäischen Parlaments haben auch die „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) heute Stellung bezogen: Wir dokumentieren nachfolgend, die Mitteilung, die Bundesvorsitzende der CDL, Susanne Wenzel, der Presse zukommen ließ.
„Mit der heutigen Entschließung hat das EU-Parlament die Grundrechte in Europa auf schreckliche Art und Weise pervertiert. Die Konstruktion und Festschreibung eines angeblichen „Rechts“ auf Abtreibung ist der wohl deutlichste Bruch mit allem, was unser judäo-christliches Erbe in Europa ausmacht. Freiheit und Rechtsstaatlichkeit können sich wohl kaum darin ausdrücken, die Tötung eines anderen Menschen als ein Grundrecht zu definieren.
Jedes bisher bestehende Menschenrecht hat ganz konkret die Abwendung von Schaden zum Ziel. Am Ende jeder Abtreibung aber steht der Tod eines Menschen. Schon das zeigt, dass es ein „Recht“ auf die absichtliche Tötung eines unschuldigen Menschen nicht geben kann.
Die Entschließung ist umso mehr menschenverachtend, als sie aus den Reihen der linken Parteien im EU-Parlament als Reaktion auf die Entscheidung des US Supreme Court zur Rücknahme des Urteils „Roe vs. Wade“ entstanden ist, wie der Antragstext auch zeigt. Mit dieser Trotzreaktion macht die Abtreibungslobby einmal mehr deutlich, dass es nicht – wie immer behauptet – um „Frauenrechte“ geht, sondern rein um die Durchsetzung einer kranken Ideologie, in der ungeborenen Kindern das Recht auf Leben verweigert wird. In den vergangenen 10 Jahren hat es wiederholt Versuche von linker Seite gegeben, ein „Recht“ auf Abtreibung im Rechtskatalog der EU zu verankern. Diese sind sämtlich an der Mehrheit der Abgeordneten gescheitert. Doch sind heute – augenscheinlich unter dem Eindruck der aktuellen Ereignisse in den USA – nun leider auch etliche konservative Parlamentsmitglieder der Resolution gefolgt. Offenbar ohne die weitreichenden Konsequenzen zu bedenken.
In Artikel 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist das Recht auf Leben verankert. Mit der Aufnahme eines „Rechtes auf Abtreibung“ in dasselbe Vertragswerk gerät die Charta in einen Selbstwiderspruch. Das Lebensrecht des Kindes wird künftig unter den Zustimmungsvorbehalt seiner Mutter gestellt.
Mit ihrer Zustimmung zu dieser Entschließung haben die Abgeordneten des Europaparlaments heute die europäische Gesellschaft leider einen weiteren entscheidenden Schritt in die falsche Richtung geführt und den Weg in die Wegwerfgesellschaft weiter beschritten. Ein vermeintliches Eintreten für „Frauenrechte“ hat eine menschenverachtende Ideologie der Kultur des Todes weiter vorangetrieben.“ |
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§ 219a StGB: Bundesrat billigt Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen Berlin (ALfA) Der Bundesrat hat die vom Deutschen Bundestag Ende Juni beschlossene Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche heute gebilligt. Der nun aus dem Strafgesetzbuch gestrichene Paragraf 219a hatte Ärzten, Praxen und Einrichtung verboten, Abtreibung zu bewerben. Mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz wurden außerdem die Ärzte, die in der Vergangenheit absichtlich gegen das Werbeverbot verstoßen haben, „rehabilitiert“ und die Urteile aufgehoben. |
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Termine
16. Juli 2022 | Pro Life City Tour Lindau
Mehr Informationen & Anmeldung unter: kontakt@jugendfuerdasleben.de
| 22. bis 24.07.2022 | Pro Life Weekend Passau (JfdL)
Save the date
Anmeldung ab dem 03. Juni unter: kontakt@jugendfuerdasleben.de | 27.07.2022 | Wissenssprint – Was brauchen Schwangere im Konflikt? Was sind Gründe für Abtreibung?
Referentin: Sandra Sinder Zoom-Veranstaltung
Beginn: 19.30 Uhr Ende: 20.30 Uhr
Anmeldung: assistenz@alfa-ev.de | 27.08.2022 | Gebetszug „1000 Kreuze für das Leben“
Ort: Fulda 14.45 Uhr: Ausgabe der Kreuze auf dem Bahnhofsvorplatz 15.00 Uhr: Prozession durch die Innenstadt
Veranstalter: EuroProLife e.V.
| 17.09.2022 | Marsch für das Leben
Ort: Berlin | 21. bis 23. Oktober 2022 | „Leben. Würde“
Lebensrecht-Kongress in Schwäbisch Gmünd Programm & Anmeldung unter www.schoenblick.de/lebenswuerde |
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Lifetalks – Der ALfA-Podcast Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten. Zum Podcast | |
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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle Kitzenmarkt 20-22 | D-86150 Augsburg E-Mail: info@alfa-ev.de Telefon: 0821-512031 |
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