Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Auch auf Hauseigentümer und Wohnungsunternehmen kommen Änderungen zu. Und: das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) hat den Bundesrat passiert – was Vermieter wissen müssen.͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏
| mit dem Jahressteuergesetz, das der Bundestag am Freitag verabschiedet hat, werden Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts umgesetzt. Viele Änderungen sind auch für die Immobilienbranche von Relevanz, sei es die Anpassung bei der Gebäudeabschreibung oder der Grunderwerbsteuer. Welche Gesetze betroffen sind und welche Fristen gelten, erfahren Sie im ersten Beitrag. Ebenfalls Änderungen zugestimmt hat am 18. Oktober der Bundesrat beim Vierten Bürokratieentlastungsgesetz: So sind Vermieter künftig berechtigt, Belege über die Betriebskostenabrechnung auch ausschließlich elektronisch zum Abruf bereitzustellen oder per E-Mail zu übersenden. Welche weiteren Maßnahmen beschlossen wurden und was Vermieter zukünftig beachten müssen, haben wir in der zweiten News zusammengefasst. Wir wünschen eine spannende Lektüre Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
|
| |
|
| |
| |
| |
| | | | | | |
Immobilienrecht: Grundlagen und aktuelle Entwicklungen | Erhalten Sie in diesem 2-tägigen Seminar fundiertes Wissen zu allen relevanten Aspekten des Immobilienrechts. Lernen Sie die rechtlichen Grundlagen beim Kauf und Verkauf von Immobilien, Formvorschriften und Grundbucheintragungen – praxisnah und umfassend!
|
|
|
| |
| | | | |
|
| |
| |
| |
| | |
| |
| |
| | | | | | |
Erfolg ohne Barrieren: Mehr Reichweite für Immobilienprofis | Bei der Vermarktung von Immobilien ist die Sichtbarkeit des Inserats entscheidend. Nur mit größtmöglicher Reichweite kann genug Aufmerksamkeit auf das Objekt gelenkt und die Nachfrage gesteigert werden. Kleinanzeigen unterstützt gewerbliche Immobilienprofis bei der optimalen Objektplatzierung.
|
|
|
| |
| | | | |
|
| |
| |
| | |
Der neue Charme der Betriebsoptimierung | |
| Weil nicht ideal ausgerichtete Immobilien im Betrieb immer teurer werden, richtet sich der Blick verstärkt auf die inneren Werte der Objekte: Gebäudeautomation wird der Schlüssel zur Optimierung des CO2-Ausstoßes. Ein neue Folge des L'Immo-Podcasts mit Dr. Johannes Fütterer, Gründer der Aedifion GmbH. Jetzt weiterlesen > |
|
|
| |
| |
| | |
BGH: Beschlusskompetenz für bauliche Veränderungen | |
| Wohnungseigentümer können eine bauliche Veränderung auch beschließen, wenn die Nutzung dauerhaft nur dem bauwilligen Eigentümer zustehen soll. Beschlusskompetenz besteht auch, wenn durch die beschlossene Veränderung eine zuvor vereinbarte Nutzung faktisch unmöglich wird. Für Kompensationszahlungen besteht keine Beschlusskompetenz. Jetzt weiterlesen > |
|
|
| |
| |
| |
| |
| |
| |
|
| |
|
| | |
| |
Sie erhalten den Newsletter an die E-Mail-Adresse newsletter@newslettercollector.com. Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte hier. Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihre persönlichen Daten ändern möchten, klicken Sie bitte hier. | |
|
| |
| |
Impressum Redaktion ImmobilienWirtschaft Annika Weyde (inhaltlich verantwortlich) Verlags-/Redaktionsanschrift: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Munzinger Straße 9 D-79111 Freiburg Telefon: 0761/898-0 E-Mail: immobilienwirtschaft@haufe.de |
Kommanditgesellschaft, Sitz Freiburg Registergericht Freiburg, HRA 4408 Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz Freiburg, Registergericht Freiburg, HRB 5557; Martin Laqua Geschäftsführung: Iris Bode, Jörg Frey, Matthias Schätzle, Christian Steiger Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe Steuernummer: 06392/11008 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812398835 Link zur Datenschutzerklärung |
|
|
|
|