Die Inflation steigt und mit ihr die Preise. Zur Entlastung hat die Bundesregierung mehrere Hilfspakete geschnürt: einen steuerfreien Energiepauschbetrag von 300 Euro im Jahr 2022, einen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger und eine steuerfreie Inflationsprämie von bis zu 3.000 Euro. Die Förderung ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Den Arbeitgebern ist es freigestellt, die Inflationsprämie zu gewähren. Aber wird die Inflationsprämie auf das Bürgergeld angerechnet? |