Sehr geehrter Herr Do, die Eltern unter Ihren Mandanten werden Sie oft mit Fragen zu Kindergeld und Kinderfreibetrag löchern. Etwa: Wovon hängt ein Anspruch bei volljährigen Kindern ab? Da müsste Sie ein Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz interessieren. Denn das zeigt, wie wichtig die Art eines Berufsabschlusses und das Berufsziel sind. In unserem Newsletter erfahren Sie, welche Abschlüsse bei integrierten Ausbildungen und unterschiedlichen Studiengängen den Kindergeldanspruch ausschließen und welche nicht! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |