, kaum ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft, schon will Bundesverkehrsminister Scheuer die darin enthaltenen Strafen für Temposünder wieder zurücknehmen. Die nötige Akzeptanz bei den Bürgern sei nicht vorhanden. Tatsächlich ist der Aspekt, dass Fahrverbote nun bei deutlich geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen als bisher ausgesprochen werden, auf massive Kritik gestoßen. Vielfach wurde der neue Bußgeldkatalog als »Führerschein-Vernichtungsmaschine« betitelt. Der ADAC bemängelte darüber hinaus, dass die Fahrverbote unabhängig von der Gefährdungssituation und ohne ausreichende Differenzierung verhangen werden. Sollte der Bußgeldkatalog denn nun überarbeitet werden? Hardliner würden sicherlich antworten, dass es Regeln schließlich gebe, damit sie eingehalten werden. Ich persönlich wäre dennoch beruhigter, wenn man bei einem einmaligen Geschwindigkeitsverstoß eine Verwarnung erhalten würde – meinetwegen inklusive Bußgeld in beträchtlicher Höhe – und erst beim zweiten Verstoß ein Fahrverbot. Denn ich würde zwar gerne von mir behaupten, dass ich noch nie ein Verkehrsschild übersehen habe. Doch ich weiß, dass das nicht der Realität entspricht. Ihre Irina Hübner Redakteurin Elektronik automotive P.S. Der Call for Papers für die am 7. und 8. Oktober stattfindende TSN/A Conference läuft noch diese Woche. Wir freuen uns auf Ihren Ihren Abstract – gerne auch zu Automotive-Themen. |