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| | der heutige Newsletter hat einen miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Schwerpunkt und enthält aktuelle Rechtsprechung u.a. zu folgenden Fragen: Wann genügt eine Betriebskostenabrechnung den Mindestanforderungen an eine zweckmäßige, rechnerisch und gedanklich übersichtliche und nachprüfbare Form? Handelt es sich bei einer notariell beurkundeten Unterwerfung des Mieters unter die sofortige Zwangsvollstreckung wegen der laufenden Mieten um eine Sicherheit i.S.v. § 551 Abs. 1, 4, § 232 BGB? Kann die Herstellung eines zweiten Rettungsweges von einzelnen Wohnungseigentümern beansprucht werden? Außerdem: Eine aktuelle und praxisrelevante BGH-Entscheidung zur erneuten Anordnung des schriftlichen Verfahrens hat RiBGH Dr. Klaus Bacher für seinen Montags-Blog ausgewählt und inklusive Praxistipp für Sie kommentiert. Viel Nutzen aus der Lektüre wünscht Ihnen RAin Arabella Schreiber MDR Redaktion |
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Anzeige BGH 4.7.2017, XI ZR 470/15 Kann die Frist des § 128 Abs. 2 S. 3 ZPO zunächst nicht eingehalten werden, kann das Gericht erneut die Zustimmung beider Parteien zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren einholen. Auf dieser Grundlage kann es dann gem. § 128 Abs. 2 S. 1 ZPO erkennen. |
BGH 19.7.2017, VIII ZR 3/17 Für die formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung ist allein entscheidend, ob es die darin gemachten Angaben dem Mieter ermöglichen, die zur Verteilung anstehenden Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil an diesen Kosten gedanklich und rechnerisch nachzuprüfen. Hieran sind keine strengen Anforderungen zu stellen. |
BGH 14.6.2017, VIII ZR 76/16 Bei einer notariell beurkundeten Unterwerfung des Mieters unter die sofortige Zwangsvollstreckung wegen der laufenden Mieten (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) handelt es sich nicht um eine Sicherheit i.S.v. § 551 Abs. 1, 4, § 232 BGB. Der Umstand, dass der Wohnraummieter bereits eine Kaution von drei Monatsmieten geleistet hat, führt daher nicht zur Unwirksamkeit der Unterwerfungserklärung. |
BGH 23.6.2017, V ZR 102/16 Es gehört (vorbehaltlich weiterer vereinbarter Nutzungsbeschränkungen) zu dem plangerechten Zustand einer Teileigentumseinheit, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfüllt sind. Dafür erforderliche Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum wie die bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Herstellung eines zweiten Rettungswegs entsprechen regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung und können von einzelnen Wohnungseigentümern gem. § 21 Abs. 4 WEG beansprucht werden. |
OLG Frankfurt a.M. 27.7.2017, 2 U 174/16 Das OLG Frankfurt a.M. hat die Verpflichtung des Renn-Klubs zu Räumung des Rennbahngeländes in Frankfurt-Niederrad bestätigt. Gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass der Hauptmietvertrag zwischen der Stadt Frankfurt a.M. und der Betreibergesellschaft nicht durch den Aufhebungsvertrag wirksam beendet wurde. [OLG Frankfurt a.M. PM vom 27.7.2017] | |
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Blog Der XI. Zivilsenat verfestigt seine Rechtsprechung zu einer nicht unwichtigen Frage im Zusammenhang mit § 128 Abs. 2 Satz 3 ZPO. | | | Die (ober-)gerichtlichen Entscheidungen im 2. Halbjahr 2016 zur Gewerberaummiete reichen von Aufklärungspflichten bei Abschluss eines Gewerberaummietvertrages, dem "Dauerbrenner" der Schriftform (§ 550 BGB) über das AGB-Recht, die Betriebs- und Nebenkosten, Mängelrechte und Rechte der Vertragsparteien nach Beendigung des Mietvertrages bis hin zu Fragen des Prozessrechts. | | |
| | | Vorschau In der aktuellen Ausgabe der MDR (Heft 16/2017) finden Sie folgende Aufsätze: Prof. Dr. Claus Luttermann Wohnraummiete: Gebot digitaler Besichtigung statt "Betretungsrecht" des Vermieters Der Schutz der Privatsphäre als Menschenrecht gewinnt angesichts digitaler Eingriffsmöglichkeiten massiv an Bedeutung. Gerade im Kernbereich der analogen Welt der Wohnung hinken mietrechtliche Vorstellungen über ein "Betretungsrecht" des Vermieters nebst Makler und „Interessenten“ für Miete bzw. Kauf hinterher. Claus Luttermann werden die Grundlagen und Grenzen mit dem zeitgemäßen Weg virtueller Besichtigung zur Konfliktlösung aufgezeigt. RAFAInsR Jan M. Antholz Das Änderungsgesetz zur Insolvenzanfechtung 2017 Im Insolvenzanfechtungsrecht hat die Komplexität der vom BGH entwickelten Kasuistik und die schwierige tatrichterliche Würdigung der wirtschaftlichen Sachverhalte zu Verunsicherungen in Geschäftsverkehr und Rechtsberatung geführt. Mit dem am 5.4.2017 in Kraft getretenen Änderungsgesetz zur Insolvenzanfechtung möchte der Gesetzgeber Abhilfe schaffen. Jan M. Antholz führt in die Problematik ein und beleuchtet die rechtlichen Änderungen und ihre Auswirkungen. RA Rüdiger Martis/RAin FAMedR Martina Winkhart-Martis Arzthaftung – Aktuelle Rechtsprechung zum Diagnose-irrtum und zur unterlassenen Befunderhebung Im Anschluss an die diesjährige Rechtsprechungsübersicht zur Aufklärung des Patienten (MDR 2017, 858) stellen die Autoren die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zum Diagnoseirrtum und zur Unterlassenen Befunderhebung dar. Weitere Hinweise: Für das vollständige Inhaltsverzeichnis des aktuellen Heftes klicken Sie bitte hier. Für eine Leseprobe der MDR klicken Sie bitte hier. Für die Bestellmöglichkeit eines kostenlosen Probeabonnements (4 Ausgaben und 2 Monate Testzugang zur Datenbank) klicken Sie bitte hier. | | | |
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