Sehr geehrter Herr Do, Mieterhöhungen wollen gut begründet sein - dazu gehört ggf. auch die korrekte Angabe der Wohnfläche. Als Anwalt wissen Sie, dass die Berechnung der Wohnflächen oft schwierig ist und viele Laien damit überfordert sind. Und über Mieterhöhungen wird sowieso gerne gestritten. Aber was müssen Vermieter und Mieter darlegen und beweisen, wenn’s zum Prozess kommt? Der BGH hat hier wichtige Hinweise gegeben, die viele Mietfälle betreffen können. Unser Newsletter erläutert dieses Urteil und seine Folgen! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |