Sehr geehrte Damen und Herren, Abstands- und Überbauregeln sind vielen Immobilieneigentümern wichtig. Kennen Sie das aus Ihrer Kanzlei? Nachbarn beäugen nicht nur überhängende Äste kritisch - sondern erst recht Gebäude und Außenwände. Da kann eine nachträgliche Wärmedämmung schnell zum Zankapfel werden - selbst wenn Aussicht auf eine Entschädigung besteht. Einige Bundesländer haben hierfür Duldungspflichten eingeführt. Aber ist das zulässig? Der BGH hat das in Bezug auf die BGB-Regeln geklärt - mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |