Sehr geehrte Damen und Herren, heute wird es leider etwas komplizierter als üblich. Das ist der Stand am frühen Freitagabend: Heute hat das Land die neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Sie tritt am Montag in Kraft. In der Verordnung ist unter § 16 auch die "Notbremse" verankert, also die Rücknahme der jüngsten Öffnungsschritte in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100. Das Land hat heute Nachmittag in einer Allgemeinverfügung festgehalten, dass diese ab Montag unter anderem für die Stadt Köln, die Stadt Leverkusen, im Rhein-Erft-Kreis und im Oberbergischen Kreis gilt. Einzig der Rheinisch-Bergische-Kreis, dessen Inzidenzwert allerdings auch schon über 100 liegt, ist demzufolge in unserem IHK-Bezirk vorerst von der "Notbremse" ausgenommen. Aber! Die Verordnung räumt unter § 16 (2) Kreisen und kreisfreien Städten unter Umständen die Möglichkeit ein, mit dem Land zu vereinbaren, dass auf ihrem Gebiet die bisherigen Regelungen ("Click-and-Meet") beibehalten werden dürfen, unter der Maßgabe, dass die jeweiligen Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen, negativen Coronatest vorweisen müssen (§ 16 (2)).Rhein-Erft-Kreis und Stadt Köln haben mitgeteilt, eine solche Ausnahmeregelung von der "Notbremse" anzustreben. Der KSTA berichtet nun, dass das Land dem Rhein-Erft-Kreis die Test-Alternative ermöglicht. Zu Köln lagen uns zum Redaktionsschluss keine entsprechenden Meldungen vor. Die Lage ist also etwas unübersichtlich. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen, sollten Sie von der angekündigten "Notbremse" betroffen sein, über das Wochenende die Medienberichterstattung sowie die entsprechenden Seiten Ihres jeweiligen Kreises bzw. der Stadt Köln oder der Stadt Leverkusen im Blick zu behalten, sowie die Mitteilungsseite des Landes. Ein weiterer Tipp: Am kommenden Mittwoch können Sie Fragen, die sich zu den neuen Regelungen ergeben, mit unserem Handelsteam und Vertretern des Ordnungsamts Köln in einem Webinar besprechen. Außerdem berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger in seiner Freitagsausgabe, Köln sei als "Modellstadt" für die Erprobung neuer Öffnungsstrategien vorgesehen. Die Stadt hat diesen Bericht bislang noch nicht bestätigt. Dem WDR hat die Landesregierung mitgeteilt, dass die Auswahl noch laufe (wdr.de). Sobald klar ist, ob Köln "Modellstadt" wird, werden wir Sie informieren. Wenn Köln tatsächlich ausgewählt werden sollte, werden wir auf unserer Internetseite möglichst zeitnah weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen dieses Projekts zusammentragen. Als Modellregion hatte sich auch der Oberbergische Kreis beworben (rp-online). Zu guter Letzt noch die Nachricht, dass die Stadt Wesseling auch in diesem Jahr auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie verzichten will. Ihre IHK Köln Aktuelles Köln als Modellprojekt für Öffnungsstrategie Laut KSTA-Bericht: In Köln soll ein Projekt zur Öffnung mit einem Testprojekt erprobt werden Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links für Unternehmen zum Coronavirus Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Liquiditätshilfen des Bundes und des Landes NRW Hier finden Sie Informationen zu den für von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen beschlossenen Liquiditätshilfen Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket als Anschlussprogramm zur Soforthilfe Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Coronavirus: Was ist bei Geschäftsreisen ins Ausland und zurück nach Deutschland zu berücksichtigen? Hinweise für Unternehmen und Geschäftsreisende Auflagen für Betriebe und das öffentliche Leben wegen des Coronavirus Überblick über die Corona-Maßnahmen von Land und Kommunen Kurzarbeit Kurzarbeitergeld wird wegen der Auswirkungen der Corona-Krise leichter gewährt Fragen & Antworten zu Schnell- und Selbsttests Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Corona-Selbsttests und -Schnelltests. Aktuell: Verlängerung der Gaststättenerlaubnis bei Corona-bedingter Schließung So vermeiden Gastronomiebetriebe den Ablauf der Gaststättenerlaubnis |