Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben es vielleicht schon mitbekommen - die Anforderungen für Unternehmen in der Pandemie werden noch einmal verschärft. So müssen zukünftig alle Unternehmen ihren Beschäftigen, die nicht ausschließlich Zuhause arbeiten, mindestens zwei Corona-Tests in der Woche anbieten. Eine entsprechende Verordnung will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil demnächst im Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Änderung tritt dann nach Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig hat der Bundestag heute, Mittwoch Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Ziel ist die einheitliche Umsetzung der Maßnahmen der "Notbremse" bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100. Das heute verabschiedete Gesetz sieht für diesen Fall unter anderem eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr vor. Außerdem enthält das Gesetz eine Home-Office-Pflicht für Beschäftigte, die im Home-Office arbeiten können. Wie diese und weitere Bestimmungen des Gesetzes in der Praxis umgesetzt und mit den derzeit noch geltenden Regelungen in Einklang gebracht werden sollen, ist noch offen. Zwei Beispiele: So gilt bislang ja nur in Teilen unseres Bezirks eine Ausgangssperre, die zudem schon um 21 Uhr beginnt (die "Passierscheinvorlage" haben wir übrigens noch aktualisiert). Außerdem sieht das neue Gesetz vor, dass Buchhandlungen auch bei höherer Inzidenz weiterhin geöffnet bleiben dürfen, während sie in unserem Bundesland nach einem Gerichtsurteil bekanntlich vor einiger Zeit wieder hatten schließen müssen. Wichtig: Das Gesetz ist noch nicht in Kraft, sondern morgen, Donnerstag noch Thema im Bundesrat, der noch den Vermittlungsausschuss anrufen könnte. Abschließend noch ein Blick nach vorn. Wir als IHK und viele von Ihnen setzen darauf, dass bald auch die Betriebsärztinnen und -ärtze in den Unternehmen mit dem Impfen beginnen können. Das, was hierzu bereits bekannt ist, haben wir auf dieser Seite zusammengefasst. Ihre IHK Köln Aktuelles Beratende Versammlung Rhein-Berg der IHK Köln: Betriebe bieten Unterstützung beim Impfen Pressemeldung, 20. April 2021. Bei der Sanierung der A 4-Brücke Untereschbach Sperrung unbedingt vermeiden Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links für Unternehmen zum Coronavirus Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Liquiditätshilfen des Bundes und des Landes NRW Hier finden Sie Informationen zu den für von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen beschlossenen Liquiditätshilfen Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket als Anschlussprogramm zur Soforthilfe Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Coronavirus: Was ist bei Geschäftsreisen ins Ausland und zurück nach NRW zu berücksichtigen? Hinweise für Unternehmen und Geschäftsreisende Auflagen für Betriebe und das öffentliche Leben wegen des Coronavirus Überblick über die Corona-Maßnahmen von Land und Kommunen Kurzarbeit Kurzarbeitergeld wird wegen der Auswirkungen der Corona-Krise leichter gewährt Fragen & Antworten zu Schnell- und Selbsttests Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Corona-Selbsttests und -Schnelltests. |