Sehr geehrte Damen und Herren, das Land Nordrhein-Westfalen hat eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die am Freitag, 28. Mai in Kraft tritt. Sie sieht weitere Erleichterungen für verschiedene Bereiche vor und definiert eine neue Öffnungsstufe für Regionen mit einem 7-Tage-Inzidenzwert unter 35. Mehr lesen Sie in der Pressemitteilung des Landes, die auch eine Tabellendarstellung der unterschiedlichen Öffnungsschritte enthält. Außerdem haben wir noch einen Hinweis für alle, die eine TSE-fähige Registrierkasse anschaffen wollen. Wenn Sie bis Ende Juni eine solche kaufen, können Sie diese Ausgaben bei der Überbrückungshilfe III geltend machen. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Internetseite unter dem Reiter "Neuanschaffung einer Registrierkasse". Ihre IHK Köln Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links für Unternehmen zum Coronavirus Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Liquiditätshilfen des Bundes und des Landes NRW Hier finden Sie Informationen zu den für von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen beschlossenen Liquiditätshilfen Coronavirus: Was ist bei Geschäftsreisen ins Ausland und zurück zu berücksichtigen? Wichtige Hinweise zu Einreisebestimmungen Auflagen für Betriebe und das öffentliche Leben wegen des Coronavirus Überblick über die Corona-Maßnahmen von Land und Kommunen Kurzarbeit Kurzarbeitergeld wird wegen der Auswirkungen der Corona-Krise leichter gewährt Fragen & Antworten zu Schnell- und Selbsttests Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Corona-Selbsttests und -Schnelltests. Corona-Impfungen in Betrieben Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Corona-Impfungen Hinweise und Links für die Wiedereröffnung Ihres Betriebs Hier finden Sie branchenübergreifende Informationen. Hinweise für einzelne Branchen sind unten verlinkt. |