Sehr geehrte Damen und Herren,
seit heute gibt es eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung. Da es nach wie vor detektivischer Kleinarbeit gleicht, die Änderungen gegenüber der alten Fassung herauszufinden, haben wir für Sie gesucht und gleichzeitig das Ministerium gebeten, Änderungen doch zukünftig kenntlich zu machen. Neuerungen gab es diesmal bei den untersagten Branchen, den Hygiene- und Infektionsschutzstandards sowie bei den Einreisebestimmungen.
Außerdem neu:
Das Bundeskabinett hat heute eine freiwillige Gutscheinlösung für die Reisebranche beschlossen, eine Regelung für Gutscheine bei der Freizeit- und Veranstaltungsbranche gibt es bereits seit gestern.
Und: Ein vereinfachtes Stundungsverfahren für Sozialversicherungsbeiträge, das bis Ende Mai gilt.
Wir wünschen einen schönen Feiertag!
Ihre IHK Köln Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links zum Coronavirus für Unternehmen Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der neuen Krankheit NRW-Soforthilfe jetzt auch für Gründerinnen und Gründer Beantragung für vor dem 11. März 2020 gegründet Unternehmen jetzt möglich Vermittlungsplattformen für Schutzausrüstung Angebote sollen Hersteller von Gesichtsmasken oder Desinfektionsmitteln und Betriebe in der Corona-Krise zusammenbringen IT-Sicherheit Wie sich Unternehmen bei ihren digitalen Aktivitäten schützen können. Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Behandlung der Dienstwagenbesteuerung während der Corona-Krise Eine Sonderregelung wegen der Corona-Krise gibt es bisher nicht. |