Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Start in die neue Woche haben wir für Sie ein etwas umfangreicheres Corona-Update: Zur geplanten temporären Mehrwertsteuersenkung ab dem 1. Juli hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mitgeteilt, dass Handelsbetriebe und Dienstleister einen pauschalen Rabatt an der Kasse gewähren dürfen und nicht sämtliche Preisauszeichnungen über Nacht ändern müssen. Das dürfte auch nötig sein, denn das neue Corona-Steuerhilfegesetz wird wohl erst in den letzten Junitagen verabschiedet werden. Wichtig: Wenn Sie die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kunden weiterreichen wollen, sollten Sie auf Ihre Werbeaussagen achten. Beispiel: Ein Produkt wird am Regal zu einem Preis von 119,00 Euro angeboten. Der auf das Produkt angewendete reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 19 Prozent und ab Juli 16 Prozent. An der Kasse wird das Produkt also für 116,00 Euro in Rechnung gestellt. Der so gewährte Rabatt in Höhe von drei Euro entspricht dann "nur" einer Preisreduzierung von 2,521 Prozent. Die Werbung "3 Prozent Rabatt wegen der Mehrwertsteuersenkung" wäre daher irreführend. Für unsere Mitglieder aus der Kultur- und Kreativwirtschaft haben wir übrigens die für diese relevanten Aspekte der Konjunkturpakets aufgearbeitet und weitere Unterstützungsangebote gesammelt.
Zusätzliche Verwaltungsarbeit steht auch den Empfängern von Soforthilfe bevor: Das Landeswirtschaftsministerium will diese Ende Juni auffordern, darzulegen, ob für sie eine „Überkompensation“ vorliegt oder nicht – sprich, ob sie die Mittel der Corona-Soforthilfe auch tatsächlich in voller Höhe für ihre unternehmerische Tätigkeit benötigt haben. Dafür sollen die Zuschussempfänger einen Vordruck ausfüllen, den alle in einem gesonderten Schreiben (mit Ausfüll-Anleitung) erhalten sollen. Die entsprechenden Nachweise sollen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Wir wissen, dass sich den Soforthilfeempfängern dazu nun womöglich einige Frage stellen. Das Problem: Die Details zum Inhalt des Vordrucks und zum genauen Ablauf sind leider noch nicht bekannt. Wir informieren Sie, sobald wir mehr wissen. Abschließend noch ein kleiner Nachtrag: Heute sind die Änderungen der jüngsten Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Bars dürfen wieder öffnen, in Ladengeschäfte dürfen wieder mehr Menschen und auch größere Veranstaltungen mit mehr als 100 Besuchern sind unter Umständen wieder möglich.
Ihre IHK Köln Aktuelles Neues Konjunkturpaket des Bundes ist 130 Milliarden Euro schwer Die wichtigsten Beschlüsse aus Sicht der regionalen Wirtschaft Handel braucht verlässliche Rahmenbedingungen Pressemeldung, 07. Juni 2020. IHK Köln begrüßt den gemeinsamen Austausch zu Fragen der verkaufsoffenen Sonntage in Köln Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links zum Coronavirus für Unternehmen Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der neuen Krankheit IHK-Service Finanzierung startet zum 01.06.2020 Die Sicherung Ihrer Liquidität ist für viele Unternehmen nach Auslaufen der Corona-Soforthilfe weiterhin eine Herausforderung Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Maßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Corona-Krise IHK-Mitglieder finden hier einen Überblick über branchenspezifische Angebote. Befristete Senkung der Mehrwertsteuer ab dem 01.07.2020 Das müssen Unternehmen bei der temporären Mehrwertsteuer-Umstellung in der Corona-Krise beachten. |