Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt neue Details zur „Novemberhilfe“. Nun soll es zunächst „Abschlagszahlungen“ für betroffene Betriebe geben. Das heißt: Laut Bundesregierung können Betroffene voraussichtlich ab der letzten November-Woche einen Antrag über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de stellen. Soloselbständige sollen bis zu 5.000, Unternehmen bis zu 10.000 Euro erhalten. Das reguläre Antragsverfahren zur „Novemberhilfe“ (75 Prozent des jeweiligen Vorjahresumsatzes) werde indes „parallel vorbereitet und finalisiert“. Wichtig: Auch Unternehmen, die nicht direkt von den Maßnahmen des Teil-Lockdowns betroffen sind, können unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse erhalten. Außerdem werden die Bedingungen verbessert, zu denen Soloselbständige Grundsicherung beantragen können. Neu ist unter anderem ein Freibetrag für die Altersvorsorge. Hierfür können Soloselbständige künftig für jedes Jahr der Selbständigkeit 8.000 Euro geltend machen. Sie müssen sich außerdem nicht mehr für die Arbeitsvermittlung bereithalten, wenn sie dies nicht selbst wünschen. Zudem ist klargestellt worden, dass Betriebsvermögen nicht angerechnet wird, wenn dieses der Fortsetzung der Selbständigkeit dient. Ansprechpartner zu diesem Thema ist die Agentur für Arbeit. Gleichzeitig hat heute das Land Nordrhein-Westfalen angekündigt, dass Soforthilfe-Empfänger nun erst im nächsten Jahr ihre Zuschüsse abrechnen müssen. Die Abrechnung soll im Frühjahr 2021 erfolgen, die mögliche Rückzahlung voraussichtlich im Herbst. Die zuvor genannten Fristen sind damit hinfällig. Wer trotzdem schon in diesem Jahr abrechnen will, kann das tun. Eine Mail dazu will das Land Ende November verschicken. Ihre IHK Köln Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links für Unternehmen zum Coronavirus Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket als Anschlussprogramm zur Soforthilfe Coronavirus: Was ist bei Geschäftsreisen ins Ausland und zurück nach Deutschland zu berücksichtigen? Wichtige Hinweise zu Einreisebestimmungen Auflagen für Betriebe und das öffentliche Leben wegen des Coronavirus Überblick über die Corona-Maßnahmen von Land und Kommunen Jahressteuergesetz 2020: Die wichtigsten Änderungen im Umsatzsteuerrecht Handlungsbedarf bei vielen Unternehmen kurzfristig erforderlich Befristete Senkung der Mehrwertsteuer ab dem 1. Juli 2020 Das müssen Unternehmen bei der temporären Mehrwertsteuer-Umstellung in der Corona-Krise beachten: |