Sehr geehrte Damen und Herren, auch "zwischen den Jahren" haben wir Neuigkeiten für Sie: So kann die "Dezemberhilfe" mittlerweile beantragt werden. Außerdem wird es voraussichtlich eine weitere Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung für 2019 geben. Die Fraktionen von SPD und Union im Bundestag haben vereinbart, die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 von Steuerpflichtigen mit Steuerberatung bis zum 31. August 2021 zu verschieben. Damit hätten Steuerberaterinnen und -berater, die zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Beantragung von Hilfen wahrgenommen haben, mehr Zeit, ohne dass Verspätungszuschläge drohen. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung von § 149 der Abgabenordnung (AO) soll in der ersten Sitzungswoche 2021 in den Bundestag eingebracht werden. Sie sind sicherlich schon längst vorbereitet, trotzdem abschließend nochmal der Hinweis auf unsere Informationsseite zur bevorstehenden Rückkehr zum "alten" Mehrwertsteuersatz. Wir wünschen Ihnen einen schönen Ausklang dieses sehr herausfordernden Jahres und einen guten Start ins neue Jahr! Ihre IHK Köln Aktuelles Brexit: Abkommen hat Schlimmeres verhindert Pressemitteilung, 29. Dezember 2020: IHK Köln bietet umfangreichen Service für betroffene Unternehmen Note 2,6 für die Wirtschaftsregion Köln Pressemeldung, 28. Dezember 2020: IHK Köln befragt kleine und mittlere Unternehmen zu Pros und Contras des Standorts „Paketabgabe“ der falsche Weg – Hilfen müssen endlich ankommen Pressemeldung, 21. Dezember 2020: Einzelhandel in extrem schwieriger Situation Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links für Unternehmen zum Coronavirus Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Liquiditätshilfen des Bundes und des Landes NRW Hier finden Sie Informationen zu den für von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen beschlossenen Liquiditätshilfen Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket als Anschlussprogramm zur Soforthilfe Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Coronavirus: Was ist bei Geschäftsreisen ins Ausland und zurück nach Deutschland zu berücksichtigen? Wichtige Hinweise zu Einreisebestimmungen Auflagen für Betriebe und das öffentliche Leben wegen des Coronavirus Überblick über die Corona-Maßnahmen von Land und Kommunen Rückkehr zum alten Mehrwertsteuersatz Das müssen Sie bei der Umstellung der Umsatzsteuersätze zum 1. Januar 2021 beachten. |