Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben wieder mehrere Neuigkeiten für Sie. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die die Vereinbarungen von Bund und Ländern vom Dienstag umsetzen soll (Pressemitteilung des Landes). Sie ist bis zum 31. Januar 2021 gültig. Außerdem wichtig: Erleichterte Steuerstundungen in der Pandemie und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen (ESt, KSt, GewSt) sind weiterhin möglich. In der Frage, inwieweit die Pandemie Auswirkungen auf das gewerbliche Mietrecht hat, gibt es Neues. Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen und darin festgehalten, dass § 313 BGB ("Störung der Geschäftsgrundlage") auf Gewerbemietverträge grundsätzlich anwendbar ist. Weitere Informationen zum Komplex "gewerbliches Mietrecht und Corona" finden Sie auf dieser Seite. Außerdem bieten wir am 26. Januar ein kostenloses Webinar zu diesem Thema an. Ihre IHK Köln Aktuelles Lockdown-Verlängerung: IHK Köln fordert sofortige Hilfe für betroffene Unternehmen Pressemeldung, 5. Januar 2021: Viele Branchen schon zu lange betroffen – Betriebe brauchen Perspektive Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links für Unternehmen zum Coronavirus Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Liquiditätshilfen des Bundes und des Landes NRW Hier finden Sie Informationen zu den für von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen beschlossenen Liquiditätshilfen Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket als Anschlussprogramm zur Soforthilfe Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Coronavirus: Was ist bei Geschäftsreisen ins Ausland und zurück nach Deutschland zu berücksichtigen? Wichtige Hinweise zu Einreisebestimmungen Auflagen für Betriebe und das öffentliche Leben wegen des Coronavirus Überblick über die Corona-Maßnahmen von Land und Kommunen Rückkehr zum alten Mehrwertsteuersatz Das müssen Sie bei der Umstellung der Umsatzsteuersätze zum 1. Januar 2021 beachten. |