Sehr geehrte Damen und Herren, das Land Nordrhein-Westfalen hat die neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Sie tritt zum 25. Januar in Kraft. Einen Überblick über die neuen Regelungen bietet das Land auf dieser Infoseite. Währenddessen ist auf Bundesebene die neue SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung beschlossen worden. Diese sieht u.a. vor, dass Betriebe ihren Beschäftigten unter bestimmten Umständen, wenn zum Beispiel Abstände nicht eingehalten werden können, medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen müssen (haufe.de). An dieser Stelle deshalb auch nochmal ein Hinweis auf unsere Seite zu Plattformen, die Schutzmaskenhersteller aufführen. Derweil hat das Bundeswirtschaftsministerium Informationspapier zur Überbrückungshilfe III ins Netz gestellt. Diesem zufolge sollen „Abschlagszahlungen und die Antragstellung […] im Monat Februar 2021 [starten]“ (Seite 5). Ihre IHK Köln Aktuelles Beabsichtigte Erhöhung der Kreisumlage stößt auf Unverständnis Pressmitteilung 22.1.2020: IHK-Wirtschaftsgremium Overath diskutiert mit Bürgermeister Nicodemus über kommunalen Haushalt Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links für Unternehmen zum Coronavirus Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Liquiditätshilfen des Bundes und des Landes NRW Hier finden Sie Informationen zu den für von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen beschlossenen Liquiditätshilfen Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket als Anschlussprogramm zur Soforthilfe Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Coronavirus: Was ist bei Geschäftsreisen ins Ausland und zurück nach Deutschland zu berücksichtigen? Wichtige Hinweise zu Einreisebestimmungen Auflagen für Betriebe und das öffentliche Leben wegen des Coronavirus Überblick über die Corona-Maßnahmen von Land und Kommunen |