| | Aus der Redaktion: Aktuelle Entscheidungen Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes: BGH: Umfang der Erwerbsobliegenheit bei voller Erwerbsminderung des Elternteils Erfüllt der Unterhaltspflichtige die Voraussetzungen einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, so ergibt sich daraus, dass er nicht drei Stunden oder mehr arbeitstäglich erwerbstätig sein kann und dass er einer Vermittlung durch die Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung steht. Eine vollständige Unfähigkeit für sämtliche Tätigkeiten, etwa im Geringverdienerbereich, ergibt sich daraus indessen noch nicht. (Rz. 23) BGH, Beschl. v. 9.11.2016 - XII ZB 227/15 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Übertragung der Entscheidungsbefugnis zur Namensänderung des Kindes a) Beantragt ein Elternteil die Übertragung der Entscheidungsbefugnis über eine Namensänderung des Kindes, so hat das Familiengericht neben allgemeinen Kindeswohlbelangen auch die Erfolgsaussicht eines entsprechenden Antrags zu prüfen. b) Eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis hat zu unterbleiben, wenn sich nach umfassender Amtsaufklärung keine Erforderlichkeit der Namensänderung für das Kindeswohl ergibt (Fortführung von BVerwG v. 20.2.2002 - 6 C 18.01, BVerwGE 116, 28 = FamRZ 2002, 1104 = FamRB 2002, 270 und Senatsbeschl. v. 24.10.2001 - XII ZB 88/99, FamRZ 2002, 94 = FamRB 2002, 144). BGH, Beschl. v. 9.11.2016 - XII ZB 298/15 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Gesetzliche Vertretung des Kindes im Vaterschaftsanfechtungsverfahren a) Im Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft ist die allein sorgeberechtigte und mit dem rechtlichen Vater nicht verheiratete Mutter von der gesetzlichen Vertretung des minderjährigen Kindes nicht kraft Gesetzes ausgeschlossen (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 21.3.2012 - XII ZB 510/10, BGHZ 193, 1 = FamRZ 2012, 859 = FamRB 2012, 212). b) Für den Beginn der das minderjährige Kind betreffenden Frist zur Anfechtung der Vaterschaft ist in diesem Fall auf die Kenntnis der Mutter als alleiniger gesetzlicher Vertreterin abzustellen. BGH, Beschl. v. 2.11.2016 - XII ZB 583/15 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Wert der Beschwer bei Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung Zur Bemessung des Werts der Beschwer bei einer Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach erteilter Auskunft in einem Zugewinnausgleichs-verfahren. BGH, Beschl. v. 26.10.2016 - XII ZB 560/15 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Keine Betreuung aufgrund bloßer Verdachtsdiagnose des Sachverständigen Die Voraussetzungen für eine Betreuung nach § 1896 BGB können nicht aufgrund einer bloßen Verdachtsdiagnose des Sachverständigen festgestellt werden (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 16.5.2012 - XII ZB 584/11, FamRZ 2012, 1210). BGH, Beschl. v. 26.10.2016 - XII ZB 622/15 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht Zur Erforderlichkeit einer Betreuung bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 17.2.2016 - XII ZB 498/15, FamRZ 2016, 704 und v. 3.2.2016 - XII ZB 425/14, FamRZ 2016, 701 = FamRB 2016, 196). BGH, Beschl. v. 19.10.2016 - XII ZB 289/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Teilnahme des Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen an Anhörungstermin In einer Betreuungssache ist dem Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen die Teilnahme an dem Anhörungstermin zu ermöglichen (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 9.11.2011 - XII ZB 286/11, FamRZ 2012, 104 = FamRB 2012, 51). BGH, Beschl. v. 19.10.2016 - XII ZB 331/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Gerichtliche Feststellung der Betreuungsvoraussetzungen Sowohl bei der Einrichtung als auch bei der Fortsetzung einer Betreuung müssen die gesetzlichen Betreuungsvoraussetzungen vorliegen. BGH, Beschl. v. 19.10.2016 - XII ZB 387/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts a) Für die Beurteilung der vorschriftsmäßigen Besetzung des erkennenden Gerichts ist auf die letzte mündliche Verhandlung abzustellen, auf welche das Urteil ergangen ist (im Anschluss an BGH v. 13.11.2008 - IX ZB 231/07, FamRZ 2009, 223). b) Eine vorübergehende Verhinderung i.S.v. § 21 Abs. 2 Satz 1 GVG kann aus tatsächlichen Gründen vorliegen, wenn der geschäftsplanmäßige Vorsitzende durch eine anderweitige dienstliche Tätigkeit zeitweise an der Ausübung des Vorsitzes gehindert ist. c) Der Präsident des Oberlandesgerichts ist berechtigt, seine eigene Verhinderung und damit den Vertretungsfall selbst festzustellen (im Anschluss an BGH v. 31.1.1983 - II ZR 43/82, DRiZ 1983, 234). BGH, Urt. v. 5.10.2016 - XII ZR 50/14 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. 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